print preview

Die häufigsten Fragen zum freiwilligen Schulsport

Was versteht man im Sinne von J+S unter freiwilligem Schulsport und was ist das Ziel des freiwilligen Schulsports?

Der freiwillige Schulsport beinhaltet von der Schule angebotene Sportkurse oder -lager, die den obligatorischen Sportunterricht ergänzen und von den Schülerinnen und Schülern in ihrer Freizeit besucht werden. Er ist Bindeglied zwischen dem obligatorischen Sportunterricht und dem freiwilligen Vereinssport. Der freiwillige Schulsport findet ausserhalb des Pflichtpensums statt und kann durch J+S unterstützt werden.

Dürfen nur Angebote des freiwilligen Schulsports, die ausserhalb des Pflichtpensums stattfinden, bei J+S angemeldet werden?

Ja. Eine Ausnahme bilden Lager. Diese dürfen bei J+S angemeldet werden, auch wenn sie während der obligatorischen Schulzeit durchgeführt werden.

Wie ist das Pflichtpensum definiert?

Eine Definition ist im Sportförderungsgesetz (SpoFöG, Art. 12) gegeben. Auf allen Stufen der Volksschule (KiGa – Sek I) gilt im Sport ein Obligatorium von wenigstens drei Wochenlektionen Sport. Im Kindergarten müssen diese Sportlektionen als eindeutig erkennbare Sport-Lerneinheiten aufgeführt sein. Kantonal sind die Vorgaben eventuell zusätzlich in Lehrplänen etc. näher beschrieben.

Wer kann J+S-Angebote des freiwilligen Schulsport durchführen?

Der Kindergarten, die Schule, vorwiegend in Frei- oder Randzeiten, sowie in Blockzeiten und Tagesstrukturen. Der Beizug von Vereinen oder anderen Veranstaltern – wie Kindertagesstätten, Kinderhort etc. – ist möglich.

Wichtig: Die Schule bzw. ihr Träger gilt als verantwortlicher Organisator des Angebots und lässt dieses durch den J+S-Schulcoach administrieren.

Wenn der Besuch des Kindergartens freiwillig ist, gehört dann jegliches Sporttreiben im Kindergarten zum freiwilligen Schulsport im Sinne von J+S?

Nein. Im Sinne von J+S wird davon ausgegangen, dass zwar der Grundentscheid hinsichtlich der Teilnahme am Kindergarten-Jahr freiwillig ist. Die Durchführung dieses freiwilligen KiGa-Jahres unterliegt in der Folge der Regelung des Pflichtpensums. Entsprechend gelten nur diejenigen Sportangebote als freiwillige im Sinne von J+S, die über den täglichen Bewegungsunterricht nach Art. 49 Abs. 1 SpoFöV hinausgehen und zusätzlich als fakultatives Stundengefäss (analog Musik, Religion etc.) aufgeführt sind.

Können Sportangebote in Blockzeiten und Tagesstrukturen bei J+S angemeldet werden?

Ja, sofern die Sportangebote nicht zur Abdeckung des gesetzlich geforderten Pflichtpensums dienen. Das BASPO geht davon aus, dass die Teilnahme an (Sport-)Angeboten in Blockzeiten und Tagesstrukturen grundsätzlich freiwillig ist, entsprechend können die Angebote angemeldet werden.

Wann ist das Sportangebot freiwillig im Sinne von J+S?

Sobald es ausserhalb des Pflichtpensums des obligatorischen Sportunterrichts liegt, d.h. kein Pflicht-, Wahl-Pflicht-Fach oder keine obligatorische Sport-Lerneinheit ist.