Einsatzberechtigung als J+S-Experten
Als Kursleitung in der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leitern müssen J+S-Expertinnen und J+S-Experten der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Verantwortlich für deren Einsatz ist der jeweilige Kursorganisator (Kanton, Verband, J+S-Fachleitung)
Klassenlehrerin oder Klassenlehrer in einem Kaderbildungskurs können nur anerkannte J+S-Experten der jeweiligen Sportart sein. Pro 15 Kursteilnehmer muss mindestens 1 Experte eingesetzt werden. In einigen Sportarten gelten aus Sicherheitsgründen kleinere Klassengrössen.
Zuletzt aktualisiert am: 15.10.2010
