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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport
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Einsatzberechtigung als J+S-Experten

Als Kursleitung in der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leitern müssen J+S-Expertinnen und J+S-Experten der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Verantwortlich für deren Einsatz ist der jeweilige Kursorganisator (Kanton, Verband, J+S-Fachleitung)


Klassenlehrerin oder Klassenlehrer in einem Kaderbildungskurs können nur anerkannte J+S-Experten der jeweiligen Sportart sein. Pro 15 Kursteilnehmer muss mindestens 1 Experte eingesetzt werden. In einigen Sportarten gelten aus Sicherheitsgründen kleinere Klassengrössen.

 

Zuletzt aktualisiert am: 15.10.2010

Videoclips

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