Weiterbildungspflicht
Zur Weiterbildung müssen J+S-Expertinnen und -Experten alle 2 Jahre einen J+S-Zentralkurs besuchen. Der Besuch des Zentralkurses verlängert sowohl die Experten- wie auch die Leiteranerkennung der entsprechenden Sportart.
Der Einsatz als J+S-Expertin oder J+S-Experte in einem Leiterkurs oder Weiterbildungsmodul zählt zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht der Leiteranerkennung.
Besucht eine Expertin oder ein Experte 2 Jahre keinen J+S-Zentralkurs, so wird deren/dessen Anerkennung sistiert. In den nächsten 4 Jahren kann die Anerkennung reaktiviert werden, wenn die Expertin oder der Experte in ihrer Sportart einen Zentralkurs besucht. Aus Sicherheitsgründen kann für einzelne Sportarten eine kürzere Frist festgelegt werden. Nach Ablauf der 4-Jahresfrist verfällt die Anerkennung und wird passiv.
Die J+S-Expertin oder -Experte mit passiver Anerkennung kann einen Antrag auf Wiedereinstieg stellen, wenn sie/er erneut für eine Ausbildungsinstitution (Kanton oder Verband) tätig sein will. Sofern er/sie als Leiter in der Sportart anerkannt ist, kann sie/er über den Kantons oder den Verband den Antrag an die J+S-Fachleitung einreichen. In diesem Fall kann die Anerkennung durch den Besuch eines Zentralkurses reaktiviert werden.
