Seite drucken | Fenster schliessen
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport
  • Teilen:
  • Facebook
  • Twitter Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
  • Schliessen

Einsatzberechtigung als J+S-Leiter

Wer als verantwortlicher J+S-Leiter einen J+S-Kurs oder ein J+S-Lager durchführt, muss in der betreffenden Sportart anerkannt sein. Dies gilt auch für Stellvertreterinnen und Stellvertreter. J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter einer anderen Sportart oder Personen ohne J+S-Anerkennung dürfen eingesetzt werden, wenn der verantwortliche J+S-Leiter anwesend ist.

In den Sportarten Lagersport/Trekking sowie Bergsteigen, Skitouren und Sportklettern müssen die verantwortlichen Leiter als J+S-Lagerleiter bzw. als J+S-Kursleiter anerkannt sein.

Sistierte Anerkennungen

J+S-Leiterinnen und -Leiter, deren Anerkennung sistiert ist, können keine von J+S anerkannten Lager oder Kurse leiten. Zuerst müssen sie wieder eine gültige Anerkennung erwerben. (Informationen zu Sistierung und Weiterbildung finden Sie unter dem Menupunkt «Weiterbildungspflicht»).
Wird eine Anerkennung während eines laufenden Kurses sistiert, so darf der Leiter bis zum Ende des Kurses entschädigungsberechtigt eingesetzt werden.
Zuletzt aktualisiert am: 19.10.2011
Seite drucken | Fenster schliessen