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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Information zum Jugendurlaub

Lernende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 30 Jahre, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, können gemäss Obligationenrecht (OR Art 329e) Jugendurlaub beziehen.

Jugendurlaub gibt es für maximal 5 Arbeitstage pro Jahr. Er kann auch tage- und halbtageweise bezogen werden. Der Urlaub ist unbezahlt.

Der Jugendurlaub kann für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit in der ausserschulischen Jugendarbeit und für die dafür notwendigen Aus- und Weiterbildungen bewilligt werden.

Leitende Tätigkeit
Zu einer leitenden Tätigkeit gehört beispielsweise:

  • Durchführung, Vorbereitung und Organisation von Gruppenveranstaltungen, Diskussionsabenden, Wochenendaktivitäten, Lagern und Kursen
  • Leiten einer Lager- und Kursgruppe

Betreuende Tätigkeit
Unter eine betreuende Tätigkeit fällt zum Beispiel:

  • Verantwortung für eine Lagerküche
  • Betreuung einer Behinderten-Gruppe oder Animation in Jugendtreffs

BeratendeTätigkeit
Dazu gehören unter anderem

  • Tätigkeit als J+S-Experte
  • Tätigkeit als Fachexperte, Ausbildner, Instruktor

Aus- und Weiterbildung

Unter Aus- und Weiterbildung fällt die Teilnahme an Kursen, Seminaren und Tagungen. Auch Workshops für Leitende, Beratende und Betreuende gehören dazu.

Vorgehen

Wer einen Urlaub beziehen will, muss diesen spätestens 2 Monate im voraus beim Arbeitgeber anmelden. Auf Verlangen muss eine Bestätigung der Trägerorganisation des Anlasses (z.B. der kantonalen Amtsstelle J+S) vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt in der rechten Spalte.

Sozialzeitausweis

Ehrenamtliche Tätigkeiten können im Sozialzeitausweis festgehalten werden, der in den J+S-Ausbildungen gratis abgegeben wird. Informationen finden Sie auf http://www.sozialzeitausweis.ch/ Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. .

Zuletzt aktualisiert am: 17.06.2009

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