J+S-Leiterinnen und -Leiter müssen alle 2 Jahre ein Modul aus dem Angebot der J+S-Weiterbildung besuchen. Der Besuch und das Bestehen einer Aus- oder Weiterbildung verlängert die Dauer aller gültigen J+S-Leiteranerkennungen (ohne J+S-Kids) um 2 Jahre.
Der Einsatz als J+S-Experte oder als J+S-Ausbilder in einem Leiterkurs oder Weiterbildungsmodul zählt zur Erfüllung der Weiterbildungspflicht der Leiterperson. Anerkannte J+S-Expertinnen und -Experten sind immer auch als Leiter anerkannt.
Besucht eine Leiterin oder ein Leiter 2 Jahre lang kein Modul, so ist die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt. Die Anerkennung als J+S-Leiter wird sistiert. In den nächsten 4 Jahren wird die Anerkennung reaktiviert, wenn die Leiterin oder der Leiter in ihrer Sportart ein Modul zur Weiterbildung erfolgreich absolviert. Aus Sicherheitsgründen kann für einzelne Sportarten eine kürzere Frist festgelegt werden. Nach Ablauf der Frist verfällt die Anerkennung und wird passiv.
Leiterinnen oder Leiter mit passiver Anerkennung können einen Antrag auf Wiedereinstieg stellen, wenn sie erneut für einen Sportverein oder eine Schule aktiv werden wollen. Der J+S-Coach des Vereins oder der Schule bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er den Leiter oder die Leiterin wieder einsetzen will. Wird das Gesuch bewilligt, besucht die Person mit passiver Anerkennung zuerst ein sogenanntes Wiedereinsteigermodul (einen eintägigen Kurs in Magglingen). Darauf erhält sie wieder eine sistierte Anerkennung. Anschliessend kann sie durch ein sportartspezifisches Weiterbildungsmodul die Anerkennung reaktivieren.
Weiterbildungspflicht
Zuletzt aktualisiert am: 19.10.2011
