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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Lager

In einem J+S-Lager können Jugendliche zwischen 10 und 20 Jahren eine neue Sportart entdecken oder bestehende Kenntnisse vertiefen.


Organisatoren

Organisatoren der Lager sind Bund, Kantone, Gemeinden, Sportverbände und Jugendverbände mit ihren regionalen oder kantonalen Unterverbänden sowie Schulen im Rahmen des freiwilligen Schulsports.

Die J+S-Coachs melden das Lager rechtzeitig bei J+S an.

Lagerleitung

Wer das Lager leitet, muss in der betreffenden Sportart als J+S-Leiter anerkannt sein. Dies gilt auch für Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
In den Sportarten Lagersport/Trekking sowie Bergsteigen, Skitouren und Sportklettern müssen die verantwortlichen Leiter als J+S-Lagerleiter anerkannt sein.

Die Lagerleitung ist für die Gesundheit und Sicherheit der Jugendlichen verantwortlich. Sie trifft die notwendigen Vorkehrungen zur Vermeidung von Unfällen. Leiterinnen und Leiter haben bestimmte Rechte und Pflichten (vgl. dazu die «Wegleitung Jugendausbildung» sowie die sportartbezogenen Sicherheitsbestimmungen).

Sicherheit und Versicherung

Für die Durchführung von Lagern gelten die in den J+S-Handbüchern festgelegten Sicherheitsmassnahmen. J+S schliesst weder für Teilnehmer noch für Leiter eine Versicherung ab. Diese müssen selbst für einen ausreichenden Schutz sorgen.

Leihmaterial

J+S unterstützt die Organisatoren mit Leihmaterial. Konsultieren Sie dazu die Seite «Infos für Organisatoren». Zudem besteht die Möglichkeit, verbilligte Unterkünfte und Transportleistungen zu beziehen.

Die «Wegleitung Jugendausbildung» ist verbindlich für die Durchführung der J+S-Lager.

Zuletzt aktualisiert am: 19.10.2011
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