Kurse auf Förderungsstufe 1 erfüllen folgende Anforderungen:
- Athleten: Vereins-Auswahlteam oder höher
- Trainer: höchste Verbandstrainerstufe und J+S-Leiteranerkennung
- Kurse: Mehr als 5 Trainings pro Woche respektive 400 Trainingsstunden pro Jahr. Die maximale Zahl der zu unterstützenden Trainings (Anzahl Stunden) muss beantragt werden und wird durch die Steuerungsgruppe J+S-NWF bestätigt oder allenfalls korrigiert (maximal werden 1200 Stunden vergütet). Die Mindestgruppengrösse beträgt 3 Athleten.
- Entschädigung: Der Ansatz entspricht demjenigen der Nutzergruppen 1 und 2.
Kurse auf Förderungsstufe 2 erfüllen folgende Anforderungen:
- Athleten: Regionalkader oder höher
- Trainer: Trainer Leistungssport Swiss Olympic (Trainergrundkurs Swiss Olympic abgeschlossen und zertifiziert bzw. die entsprechende Berufsanerkennung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie: «Trainer Leistungssport mit eidgenössischem Fachausweis») und J+S-Leiteranerkennung.
- Kurse: Die maximale Zahl der zu unterstützenden Trainings (Anzahl Stunden) wird durch die Steuerungsgruppe J+S-NWF entschieden (maximal werden 1200 Stunden vergütet). Es müssen mindestens 5 unabhängige Aktivitäten (eine Aktivität ist ein Training, ein Wettkampf oder ein Lager) pro Trainingsjahr mit total mindestens 50 Stunden absolviert werden. Die Mindestgruppengrösse beträgt 3 Athleten.
- Entschädigung: Erhöhte J+S-Entschädigung (vorgesehen ist 2,5x die Entschädigung gegenüber der Förderungsstufe 1, abhängig von den zur Verfügung stehenden Finanzen).
Kurse auf Förderungsstufe 3 erfüllen folgende Anforderungen:
- Athleten: Nachwuchs-Nationalkader
- Trainer: Diplomtrainer I Swiss Olympic (Diplomtrainerlehrgang I Nachwuchs oder Elite erfolgreich abgeschlossen, bzw. entsprechende Berufsanerkennung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie: «Eidg. dipl. Trainer Spitzensport») mit J+S- Leiteranerkennung.
- Kurse: Die maximale Zahl der zu unterstützenden Trainings (Anzahl Stunden) wird durch die Steuerungsgruppe J+S-NWF entschieden (maximal werden 1200 Stunden vergütet). Es müssen mindestens 5 unabhängige Aktivitäten pro Trainingsjahr mit total mindestens 50 Stunden absolviert werden (eine Aktivität ist ein Training, ein Wettkampf oder ein Lager). Die Mindestgruppengrösse beträgt 3 Athleten.
- Entschädigung: Gegenüber den Förderungsstufen 1 und 2 erhöhte Entschädigung (vorgesehen ist eine Vervierfachung der Entschädigung gegenüber der Förderungsstufe 1, abhängig von den zur Verfügung stehenden Finanzen).
