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Informationen für Militärsportleiterinnen und -leiter

Militärsportleiter mit Ausbildner; Foto: BASPO / Daniel Käsermann
Foto: BASPO / Daniel Käsermann

Militärsportleiterinnen und -leiter erhalten bei erfüllten Zulassungsanforderungen eine J+S-Leiteranerkennung

Militärsportleitende können per Antrag Anerkennung  für die Sportarten gemäss Art. 18 J+S-V-BASPO erlangen, wenn sie die entsprechenden Zulassungsbedingungen erfüllen.

Dafür senden Militärsportleiterinnen und -leiter das ausgefüllte und von ihrem Coach unterschriebene Formular «Äquivalenzantrag für Militärsportleitende» zusammen mit einer Kopie des Brevet MSL an die kantonale Sportfachstelle. Der Kanton wird den Antrag an das Bundesamt für Sport BASPO weiterleiten, das die entsprechende J+S-Leiteranerkennung erteilt.

J+S-Leiterinnen und -Leiter sind weiterbildungspflichtig. Sie besuchen alle 2 Jahre ein Weiterbildungsmodul, das die Leiteranerkennung um 2 Jahre verlängert.

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