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Veröffentlicht am 1. Mai 2026

J+S-Kursplanung 2028: Auftrag zur Analyse

Im Rahmen des J+S-Kursplanungsauftrags 2028 analysieren die Verbände die Auslastung der Kurse und Module des Jahres 2025. Daraus abgeleitet werden mit den Kantonen die Erhöhung bzw. Reduktion der Teilnehmerplätze in den bestehenden Kursen diskutiert. Bei zusätzlichem Bedarf können neue Kantonskurse über die Sammelliste beantragt werden.

Termin

30. Juni 2026

Analyse der Kurse/Module 2025

1. Auslastung analysieren: Die J+S-AV analysieren die Auslastung der Kurse/Module 2025, vergleichen sie mit den Kursen/Modulen 2022-2024 sowie mit den zur Verfügung stehenden Plätzen der Kurse/Module 2026/2027 und berücksichtigen dabei potenzielle Auswirkungen der Zielgruppenzusammenführung per 1.1.2027.
Ziel: Anpassungsbedarf von Teilnehmerplätzen eruieren.

2. Anpassungsbedarf mit Kantonen mit bestehenden Kursen/Modulen besprechen: Besteht Anpassungsbedarf, so kontaktiert der/die J+S-AV die Kantone, die bereits entsprechende Kurse/Module anbieten. Zusammen klären sie die Möglichkeit, die Anzahl Teilnehmerplätze in den bestehenden Kursen/Modulen zu reduzieren bzw. zu erhöhen.

3. Antrag für neue Kantonskurse über Sammelliste stellen: Ist eine Erhöhung der Teilnehmerplätze in den bestehenden Kursen/Modulen nicht möglich, stellt der/die J+S-AV via Sammelliste den Antrag auf einen zusätzlichen kantonalen Kurs bzw. ein zusätzliches kantonales Modul.

Das BASPO bewilligt nur Anträge die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Der Mehrbedarf an Ausbildungsplätzen kann nicht durch eine Erhöhung der Teilnehmerplätze in bestehenden Kursen/Modulen gedeckt werden. Die erfolgten Abklärungen sind auf der Sammelliste im Antrag unter «Begründung» zu dokumentieren.
  • Die neuen Kurse/Module sind absolut notwendig. Die Notwendigkeit ist auf der Sammelliste im Antrag unter «Begründung» zu belegen.

Sammelliste: Anträge für neue Kantonskurse 2028

In der Auswertung «Sammelliste: Anträge für neue Kantonskurse 2028» können Anträge für neue Kantonskurse/-module erfasst werden.

Zu beachten

  • Anträge für neue Module der Weiterbildung sind möglich. In erster Priorität übernehmen die Kantone jedoch Kurse in der Grundausbildung (Leiterkurse und Einführungskurse).
  • Wenn nur eine Region bzw. ein Kanton genannt ist, wird nur diese Region bzw. dieser Kanton den Antrag prüfen. Wenn im Feld «Region» bzw. «Kanton» «alle» steht, geht die Anfrage an alle Regionen bzw. Kantone.

Hilfsmittel

Als Hilfsmittel dienen die Auswertungen «Kurse (Kaderbildung)», «Teilnehmer (Kaderbildung)».

  • Die Auswertung «Teilnehmer (Kaderbildung)» ermöglicht den Vergleich der  Auslastung von spezifischen Kursen/Modulen über die Jahre sowie zwischen den Organisatoren.
  • Mit Hilfe von Filtern kann die Auswahl der Kurse/Module auf eine überschaubare Menge verkleinert werden, z. B. alle Leiterkurse Badminton in der Region Ostschweiz oder alle Module Fortbildung Leiter/in Snowboard organisiert durch den Kanton Graubünden im Jahr 2025.
  • Mit Klick auf eine Zahl werden die Details der betreffenden Kurse/Module angezeigt.

Login Webapplikation

Die Webapplikation umfasst einen passwortgeschützten und einen frei zugänglichen Bereich. Die Erfassung von Kursen/Modulen in der Sammelliste 2028 erfordert ein Login. Es ist jene E-Mail-Adresse zu verwenden, an die der Auftrag zur Analyse gesendet wurde. Nur diese ist im System hinterlegt.

Wurde diese bereits im vergangenen Jahr verwendet, kann dasselbe Passwort genutzt werden. Wenn nicht, ist eine Registrierung erforderlich: Beim Klick auf «Login Sammelliste» erscheint «Registrieren/Passwort vergessen». Über denselben Link kann auch ein neues Passwort generiert werden, falls das alte vergessen wurde.

Webapplikation Kursplanung

Änderungen der Ausbildungsstruktur

Die Verbände reichen – falls gewünscht – Änderungsanträge bis am 31. Mai 2026 bei den LAS ein.

Die Verbände informieren von den Änderungen betroffene Kantone bis am 30. September 2026 über die  Anpassungen (z.B. per Online-Meeting oder E-Mail). Für die Kantone betreffend Kursplanung relevante Anpassungen, sind z. B.:

  • Kursname
  • Kursdauer
  • virtuelle/asynchrone Kursteile (virtuelle bzw. asynchrone Kursteile finden nicht vor Ort statt und benötigen deshalb keine von Kanton gestellte Infrastruktur)

Zudem müssen die Verbände die Kantone natürlich auch informieren, wenn Kurse/Module im Jahr 2028 gar nicht mehr angeboten werden sollen.