Erwerbsausfallentschädigung (EO)
Wer an ein- oder mehrtägigen J+S-Kursen oder -Modulen, die vom BASPO oder von einem Kanton organisiert werden, teilnimmt, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO).
Die EO kompensiert den Erwerbsausfall von Personen, die Dienst leisten oder an bestimmten J+S‑Kursen bzw. Leitungskursen teilnehmen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Erwerbsersatzgesetz (EOG) und der Erwerbsersatzverordnung (EOV).
EO-berechtigte J+S-Kurse und -Module
EO wird an Teilnehmende von J+S-Kursen und -Modulen ausgerichtet, die vom BASPO oder von einem Kanton organisiert werden und mindestens einen Tag dauern (mindestens 6 Stunden Unterricht). Das gilt unabhängig davon, ob der Kurs unter der Woche oder am Wochenende stattfindet. Halbtägige Kurse sind nicht EO-berechtigt.
Keine EO
Für die Teilnahme an Weiterbildungsmodulen, die von einem Verband organisiert werden, gibt es keine EO.
Auch die Tätigkeit als J+S-Leiterin oder -Leiter in einem J+S-Lager löst keine EO aus.
Gemäss Obligationenrecht (OR Art. 329e) können Lernende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, ab 16 bis zum vollendeten 30. Altersjahr Jugendurlaub beziehen.
Auszahlung der EO
Die EO wird entweder der dienstleistenden Person oder dem Arbeitgeber ausbezahlt – je nachdem, ob während des Kurses oder Moduls Lohn ausgerichtet wird.
- Zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, erhält der Arbeitgeber die EO.
- Wird während des Kurses oder Moduls kein Lohn ausbezahlt oder besteht kein Arbeitsverhältnis, erhält die dienstleistende Person die EO direkt. Dazu zählen auch Studierende und Nichterwerbstätige.
Für die Auszahlung der EO ist die Ausgleichskasse zuständig. Das Bundesamt für Sport BASPO ist dafür nicht verantwortlich.
Prozess nach Kursende
Nach Kursabschluss erhalten die Teilnehmenden unter 65 Jahren von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) eine Aufforderung per E-Mail oder SMS. Diese Nachricht enthält die Aufforderung, sich im EO-Portal anzumelden und die notwendigen Angaben zu prüfen und zu bestätigen.
Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026, Informationsstelle AHV/IV
Für Teilnehmende aus dem Fürstentum Liechtenstein
Die Teilnehmenden werden nach Abschluss eines taggeldberechtigten Kurses/Moduls von der Stabsstelle für Sport Liechtenstein kontaktiert.
Mehr dazu
- Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
- Programm EO-Digitalisierung, Bundesamt für Sozialversicherungen
- Weisungen über die Bescheinigung der Kurstage bei der Kaderbildung von Jugend+Sport (J+S) (Gültig ab 2.2.2026), Bundesamt für Sozialversicherungen
- Bundesgesetz vom 25. September 1952 über den Erwerbsersatz, Fedlex

