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Veröffentlicht am 27. Oktober 2025

Ethik in J+S-Organisationen

Organisationen, die im Rahmen von Jugend+Sport (J+S) Kurse und Lager durchführen und dafür Förderbeiträge erhalten, tragen eine besondere Verantwortung.

Sie müssen nicht nur qualitativ hochwertige Angebote sicherstellen, sondern auch die ethischen und organisatorischen Standards des Schweizer Sports konsequent umsetzen. Grundlage dafür sind die rechtlichen Vorgaben der Sportförderverordnung.

Voraussetzung für die Gewährung von J+S-Beiträgen

Ab 2026 müssen Sportorganisationen, die Beiträge für die Durchführung von J+S-Kursen und -Lagern erhalten, neben den bereits bekannten für die einzelnen J+S-Angebote geltenden Voraussetzungen zusätzlich darlegen, dass sie die Voraussetzungen einer guten Organisation und Verwaltungsführung (Good Governance) erfüllen und Massnahmen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Sport ergreifen. Diese Voraussetzungen sind in der Sportförderverordnung (SpoFöV) beschrieben und im Ethik-Statut sowie dem Branchenstandard von Swiss Olympic konkretisiert.

Wer organisiert J+S-Angebote?

J+S-Angebote werden meist von Sport- oder Jugendvereinen sowie deren Verbänden organisiert. Diese zählen zu privaten Organisationen nach dem Schweizer Zivilgesetzbuch (Art. 60 ff.). Die Anforderungen an eine gute Organisation und Verwaltung sind speziell auf diese Vereinsform abgestimmt.

Juristische Personen, die als Kapitalgesellschaften (d. h. Aktiengesellschaft oder GmbH) oder als Genossenschaften konstituiert sind, oder Einzelunternehmungen können als Organisatoren von J+S-Angeboten registriert werden, wenn sie ihre hauptsächliche Geschäfts- oder Berufsaktivität im Bereich der sportlichen Ausbildung oder der Vermittlung von Sportaktivitäten haben. Diese Organisatoren haben jedoch sinngemäss die gleichen Voraussetzungen der Good Governance zu erfüllen, wie Vereine. Auf einzelne Besonderheiten wird nachfolgend unter «Praxishinweise» eingegangen.

Anforderungen der Good Governance

Gem. Art. 72c & 72d der SpoFöV

Bei Fragen helfen die Ethikbeauftragten Ihres Sportverbandes weiter. Organisationen, die keinem Dachverband angehören, wenden sich an ihre Bewilligungs- und Kontrollinstanz.

Hilfsmittel für Organisationen des privaten Rechts (Vereine, Verbände)

Weiterführende Hinweise finden sich auf der Webseite von Swiss Olympic zum Branchenstandard. Damit zeigt Swiss Olympic auf, was heute verantwortungsvolle Vereinsarbeit ausmacht – in der Führung, im Umgang mit Menschen sowie im Engagement für Fairness, Ethik und Nachhaltigkeit. Der Standard hilft den Organisationen, relevante Themen im Blick zu behalten, Risiken zu minimieren und sich zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Das E-Learning Tool «Branchenstandard für Sportvereine – Verständlich, machbar, sinnvoll» unterstützt das Verständnis des Themas und erklärt, was hinter dem Branchenstandard steckt. Anhand von Situationen aus dem Vereinsalltag wird aufgezeigt, wie ein Verein zentrale Themen durch Statutenanpassungen, transparente Informationen und laufende Arbeiten angehen kann. Konkrete Beispiele, Mustervorlagen und Checklisten (Modul «Alles auf einen Blick») helfen bei der Umsetzung – damit der Verein nicht nur die Pflichten erfüllt, sondern auch davon profitiert.