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Keine J+S-Aktivitäten bis mindestens 10. Mai 2020

Der Bundesrat hat am Mittwoch, 8. April, die «ausserordentliche Lage» für die Schweiz verlängert. Gemäss der heute gültigen COVID-19-Verordnung 2 vom 13. März 2020 (Stand am 16. April 2020) sind weiterhin bis mindestens 10. Mai 2020 keine J+S-Aktivitäten erlaubt. Möglicherweise wird die Verordnung Ende April durch den Bundesrat angepasst, so dass bereits Anfang Mai gewisse Sportaktivitäten ausgeübt werden können.

22.04.2020 | Kommunikation BASPO

Weitere Informationen

Informationen zum Hilfspaket des Bundesrats für den Schweizer Sport entnehmen Sie den Webseiten www.swissolympic.ch und www.baspo.ch.


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