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Informationen für Eltern

Eltern beobachten Kinder auf dem Eisfeld; Foto: BASPO / Ulrich Känzig
Foto: BASPO / Ulrich Känzig

Suchen Sie eine sinnvolle Freizeitbetätigung für Ihr Kind? In einem Kurs oder Lager von Jugend+Sport lernen Kinder und Jugendliche neue Sportarten kennen und können ihre körperlichen, psychischen und sozialen Fähigkeiten weiterentwickeln.

Der Bund und die Kantone führen die Institution und das Sportförderungsprogramm J+S in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Verbänden.

Jugend+Sport ...

  • ... gestaltet und fördert kinder- und jugendgerechten Sport.
  • ... ermöglicht Kindern und Jugendlichen, Sport ganzheitlich zu erleben und mitzugestalten.
  • ... unterstützt unter pädagogischen, sozialen und gesundheitlichen Gesichtspunkten die Entwicklung und Entfaltung junger Menschen. 

J+S-Kurse und -Lager sind offen für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 20 Jahren. Alle, die bei J+S mitarbeiten, legen Wert auf gegenseitige Anerkennung, auf Vertrauen und Ehrlichkeit, sowie Fairness und das Akzeptieren der Regeln.

Sportart wählen

Möchten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind eine passende Sportart finden, dann konsultieren Sie den Sportarten-Kompass. Bei der Suche nach einem Verein kann Ihnen die Sportfachstelle Ihres Kantons oder der Sport- oder Jugendverband weiterhelfen. 

Sportlager in den Ferien

Die J+S-Lager bieten die Möglichkeit, eine Sportart intensiv auszuüben und neue kennen zu lernen. Nähere Auskünfte zu den Lagern finden Sie bei den kantonalen Sportfachstellen.

J+S-Leiterin oder -Leiter werden

Ihre Tochter oder Ihr Sohn möchte selbst J+S-Leiterin oder -Leiter werden? Das Mindestalter beträgt 17 Jahre. Unter Infos für zukünftige J+S-Leiterinnen und -Leiter finden Sie die wichtigsten Informationen. 

Datenschutz

Damit das Programm J+S korrekt gesteuert und die Subventionen rechtmässig verteilt werden können, müssen Daten der Teilnehmenden Kinder und Jugendlichen erfasst werden. Das BASPO erhebt dabei nur diejenigen Personendaten, die nach den allgemeinen Grundsätzen des Datenschutzes zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig und zweckmässig sind. Daten aus der Nationalen Datenbank für Sport (NDS) dürfen ausschliesslich zu dem Zweck verwendet werden, der in der Verordnung über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSV) festgehalten ist. Weiterführende Informationen finden sie im «Informationsblatt – Datenschutz: Nationale Datenbank für Sport» und in den häufig gestellten Fragen.

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J+S einfach erklärt