Einsatzberechtigung
J+S-Leiterinnen und -Leiter sind dazu befähigt Kurse oder Lager durchzuführen.
J+S-Leiterinnen und -Leiter, die einen J+S-Kurs oder ein -Lager durchführen wollen, müssen über eine J+S-Leiteranerkennung im Status «gültig» in der betreffenden Sportart und Zielgruppe verfügen.
Sport mit Kindern (5-10-Jährige)
Für die Durchführung von Kursen und Lagern mit Kindern ist eine Anerkennung in der Zielgruppe Kinder erforderlich, z. B. J+S-Leiter/in Allround oder J+S-Leiter/in Fussball Kinder.
Die Anerkennung J+S-Leiter/in «Sportart» Kinder berechtigt zur Leitertätigkeit mit Kindern in allen Sportarten ohne besondere Sicherheitsbestimmungen.
Für die Tätigkeit in einer Sportart mit besonderen Sicherheitsbestimmungen wird die sportartspezifische Anerkennung verlangt, z. B. J+S-Leiter/in Skifahren Kinder.
Sport mit Jugendlichen (10-20-jährige)
Für die Durchführung von Kursen und Lagern mit Jugendlichen benötigen die J+S-Leiterinnen und -Leiter eine J+S-Leiteranerkennung in der betreffenden Sportart und für die Zielgruppe Jugendliche, z. B. J+S-Leiter/in Fussball Jugendliche.
Mehr zu den Einsatzberechtigungen im Anhang 3 des Bundesrechtstexts der J+S-VO des BASPO und im Dokument «Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten» in Ihrer Sportart.
Anerkennung im Status «weggefallen»
J+S-Leiterinnen und -Leiter, deren Anerkennung im Status «weggefallen» ist, können keine von Jugend+Sport subventionierten Kurse oder Lager leiten. Sie müssen vorgängig durch den Besuch eines Weiterbildungsmoduls wieder den Status «gültig» erlangen > Weiterbildungspflicht.
Fällt eine Anerkennung während eines laufenden Kurses oder Lagers in den Status «weggefallen», so darf die Leiterperson bis zum Ende des Kurses oder Lagers entschädigungsberechtigt eingesetzt werden.
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