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Weiterbildungspflicht

J+S-Leiterinnen und -Leiter müssen alle 2 Jahre ein Modul aus dem Angebot der J+S-Weiterbildung besuchen.

Der Besuch eines J+S-Weiterbildungsmoduls oder einer J+S-Grundausbildung (z. B. in einer anderen Sportart) verlängert sämtliche vorhandenen J+S-Leiteranerkennungen im Status «gültig» und «weggefallen» in beiden Zielgruppen.
 

Status «weggefallen» und Anerkennung reaktivieren

Besuchen J+S-Leitende 2 Jahre lang kein Modul, so ist die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt. Die Anerkennung als J+S-Leiterin oder -Leiter fällt in den Status «weggefallen».

Die Bedingungen um eine oder mehrere Anerkennungen im Status «weggefallen» zu erneuern, sind dieselben wie für die Verlängerung einer «gültigen» Anerkennung.

Personen, die seit längerer Zeit keine Weiterbildung mehr besucht haben,  empfehlen wir ein Modul in jener Sportart, in welcher sie wieder aktiv sein wollen. Vor dem Modul frischen sie ihr Wissen über J+S im Selbststudium auf. 

Weiterbildungspflicht

Profile A, P und N

Für J+S-Leiterinnen und -Leiter, die in den letzten zwei Jahren vor Beginn der J+S-Aus- oder Weiterbildung als J+S-Kader (Coach, Leiter oder Experte) tätig waren, wird dem Organisator der Ausbildung ein Beitrag von 50 CHF pro Tag/Teilnehmerin oder Teilnehmer ausgerichtet (Profil A). Für nicht aktive J+S-Kadermitglieder wird vom Bund kein Beitrag ausbezahlt (Profil P). Teilnehmende, die die Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, erhalten ebenfalls keine Subventionen (Profil N). Diese Profile stehen nicht im Zusammenhang mit dem Status "gültig" oder "weggefallen" der Anerkennungen.