Weiterbildungspflicht
J+S-Leiterinnen und -Leiter müssen alle 2 Jahre ein Modul aus dem Angebot der J+S-Weiterbildung besuchen.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt: Der Besuch eines J+S-Weiterbildungsmoduls oder einer J+S-Grundausbildung (z. B. in einer anderen Sportart) verlängert sämtliche vorhandenen J+S-Leiteranerkennungen im Status «gültig» und «weggefallen» in den Zielgruppen «Kindersport» und «Jugendsport».
Status «weggefallen» und Anerkennung reaktivieren
Besuchen J+S-Leitende 2 Jahre lang kein Modul, so ist die Weiterbildungspflicht nicht erfüllt. Die Anerkennung als J+S-Leiterin oder -Leiter fällt in den Status «weggefallen».
In den nächsten 4 Jahren wird die Anerkennung reaktiviert, wenn die Leiterperson in ihrer Sportart und Zielgruppe ein Modul zur Weiterbildung erfolgreich absolviert.
Status «weggefallen archiviert» und Wiedereinstieg in J+S
Wer die Frist zur Reaktivierung verstreichen lässt, fällt zu Beginn des 7. Kalenderjahres nach dem letzten Besuch eines J+S-Moduls in den Status «weggefallen archiviert».
Um aus dem Status «weggefallen archiviert» wieder den Status «gültig» zu erlangen, muss die Leiterperson erst ein Modul «Wiedereinstieg in J+S» und dann ein sportartspezifisches Weiterbildungsmodul besuchen.

Informationen zur Ausbildung
Bei Fragen zu J+S-Aus- oder -Weiterbildung
Sportarten > Aus- und Weiterbildung
oder
Kursplan
Die Anmeldung erfolgt über Ihren J+S-Coach oder die Kantonale Sportfachstelle für J+S
Bei Fragen zu Sportarten
Führung des Programms J+S
Bundesamt für Sport BASPO
Jugend- und Erwachsenensport
Hauptstrasse 247
CH-2532 Magglingen
Tel. +41 58 463 00 66