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MitteilungVeröffentlicht am 19. März 2026

Leitereinsatz ab 1. Januar 2027

Für den Einsatz in der Jugendausbildung muss jede J+S-Leiterin und jeder J+S-Leiter über eine passende Anerkennung verfügen. Per 1. Januar 2027 treten – in Absprache mit den betroffenen Verbänden – Anpassungen in Kraft.

Diese betreffen insbesondere die Sportart Allround, gelten jedoch auch für weitere J+S-Sportarten.

Rechtliche Grundlage

Der Leitereinsatz ist im Anhang 3 der Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» festgehalten. Wichtig: Es sind verschiedene Versionen verfügbar. Die aktuell gültigen Regeln für den Leitereinsatz sind in der Version 1. Januar 2026 ersichtlich, die neuen in der Version 1. Januar 2027.

Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» (J+S-V-BASPO)

Achtung bei J+S-Angeboten über den Jahreswechsel

Die NDS prüft beim Abschluss eines J+S-Angebots, ob alle eingesetzten Leiterinnen und Leiter über die zum Zeitpunkt des Abschlusses erforderlichen Anerkennungen verfügen.

Bei Kursen oder Lagern, die erst im Jahr 2027 enden, müssen die neuen Anforderungen bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Beispiel: Ein Unihockey-Club setzt in einem Kurs eine J+S-Leiterin mit der Anerkennung Turnen als einzige Leiterin ein. Der Kurs endet im Februar 2027.

  • Prüfung: Beim Abschluss im Februar 2027 verfügt die Leiterin nicht über die erforderliche Anerkennung Unihockey.
  • Folge: Für diesen Kurs kann kein J+S-Beitrag ausbezahlt werden.

Übersicht über die Änderungen beim Leitereinsatz per 1. Januar 2027