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MitteilungVeröffentlicht am 24. Juni 2026

Leitereinsatz ab 1. Januar 2027

Für den Einsatz in der Jugendausbildung muss jede J+S-Leiterin und jeder J+S-Leiter über eine passende Anerkennung verfügen. Per 1. Januar 2027 gelten – in Absprache mit den betroffenen Verbänden – bei einigen Sportarten restriktivere Regeln.

Betroffene Sportarten, betroffene Leiterinnen und Leiter

Die Anpassungen wurden vorgenommen, um die Qualität des Unterrichts zu verbessern. Gemäss Analysen mit Zahlen aus der NDS von 2025 sind etwa 150 Personen insbesondere aus folgenden Sportarten von diesen Anpassungen betroffen:

  • Triathlon
  • Judo und Ju-Jitsu
  • Trampolin

Den Coaches wird vorgeschlagen:

  • J+S-Leiterinnen und -Leiter in den Sportarten Schwimmen, Leichtathletik und Radsport, die im Triathlon tätig sind, absolvieren einen Einführungskurs Triathlon.
  • J+S-Leiterinnen und -Leiter mit einer Anerkennung in Judo oder Ju-Jitsu, die in der jeweils anderen Sportart tätig sind, absolvieren einen entsprechenden Einführungskurs.
  • J+S-Leiterinnen und -Leiter, die in Trampolin-Kursen oder -Lagern tätig sind, bilden sich über Einführungskurse Trampolin weiter.

J+S-Coaches können J+S-Kurse und -Lager auch in mehreren Sportarten anmelden.
Beispiel: J+S-Kurs Triathlon mit den Sportarten Triathlon und Schwimmen.

Zur Erinnerung

  • J+S-Leiterinnen und -Leiter Allround Kinder erhalten sportartspezifische Anerkennungen (siehe Anpassung der Anerkennungen Allround)
  • J+S-Leiterinnen und -Leiter Schulsport haben weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Äquivalenz zu stellen (siehe Antrag: Äquivalenzanerkennung)

Achtung bei J+S-Angeboten über den Jahreswechsel

Die NDS prüft beim Abschluss eines J+S-Angebots, ob alle eingesetzten Leiterinnen und Leiter über die zum Zeitpunkt des Abschlusses erforderlichen Anerkennungen verfügen.

Bei Kursen oder Lagern, die erst im Jahr 2027 enden, müssen die neuen Anforderungen bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Beispiel: Ein Ju-Jitsu-Club setzt in einem Kurs eine J+S-Leiterin mit der Anerkennung Judo als einzige Leiterin ein. Der Kurs endet im Februar 2027.

  • Prüfung: Beim Abschluss im Februar 2027 verfügt die Leiterin nicht über die erforderliche Anerkennung Ju-Jitsu.
  • Folge: Für diesen Kurs wird kein J+S-Beitrag ausbezahlt.
  • Ausnahme: Falls bis zum 31.12.2026 die Minimalbedingungen erfüllt sind, werden für die Aktivitäten von 2026 J+S-Beiträge berechnet und ausbezahlt.

Übersicht über die Änderungen beim Leitereinsatz per 1. Januar 2027

Rechtliche Grundlage

Der Leitereinsatz ist im Anhang 3 der Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» festgehalten. Wichtig: Es sind verschiedene Versionen verfügbar. Die aktuell gültigen Regeln für den Leitereinsatz sind in der Version 1. Januar 2026 ersichtlich, die neuen in der Version 1. Januar 2027.

Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» (J+S-V-BASPO)