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MedienmitteilungVeröffentlicht am 31. August 2026

BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz deutlich auf 1,75 % anzuheben

Bern, 31.08.2026 — Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2027 um 0,50 Prozentpunkte auf 1,75 % zu erhöhen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

Die Kommission hat ausgehend vom bisherigen Mindestzinssatz von 1.25% geprüft, ob der Satz erhöht, beibehalten oder gesenkt werden sollte. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Finanzmärkte haben sich 2025 gut und 2026 bisher ebenfalls positiv entwickelt. Daneben beachtete die Kommission auch weitere Kriterien wie die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, die Lohnentwicklung, die Teuerung, die erzielten Renditen der Vorsorgeeinrichtungen, die Verzinsungspolitik sowie die Sollrendite der Vorsorgeeinrichtungen. Die Kommission betont, dass verschiedene Kriterien, insbesondere die insgesamt gute finanzielle Lage, für eine Anhebung sprechen, auch wenn Unsicherheiten bestehen wie geopolitische Risiken. Die Kommission hat entschieden, dem Bundesrat die deutliche Anhebung des Mindestzinssatzes auf 1,75 % zu empfehlen. Sie ist sich dabei der Verantwortung bewusst, sowohl die gute finanzielle Lage wie auch die Unsicherheiten zu berücksichtigen. Dieser Entscheid wurde in der Schlussabstimmung mit 10 zu 4 Stimmen gefasst.

Bei der Empfehlung der Kommission wurde ebenfalls berücksichtigt, dass es sich um einen Minimalzins handelt. Das paritätisch besetzte oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung kann diesen Satz überschreiten, sofern ihre finanzielle Situation es zulässt.

Über eine allfällige Änderung des Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat.