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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. November 2025

Beiträge des Bundes entlasten Absolvierende der höheren Berufsbildung

Bern, 19.11.2025 — Seit 2018 beteiligt sich der Bund direkt an den Kosten für Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen. Eine neue Wirkungsevaluation, über die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. November 2025 informiert worden ist, zeigt: Die Reform hat die finanzielle Belastung der Absolventinnen und Absolventen deutlich reduziert und die höhere Berufsbildung gestärkt.

Seit Januar 2018 unterstützt der Bund Berufsleute finanziell, die sich auf eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen vorbereiten. Die Beiträge decken bis zur Hälfte der Kurskosten und werden direkt an die Teilnehmenden ausbezahlt, sobald diese die Prüfung abgelegt haben. Seither haben rund 60’000 Personen Bundesbeiträge in der Höhe von insgesamt 350 Mio. CHF erhalten.

Ziel der Reform war, die finanzielle Belastung von Absolventinnen und Absolventen an diejenige von Studierenden an höheren Fachschulen und Hochschulen anzugleichen, eine schweizweit einheitliche Unterstützung zu schaffen und damit die Attraktivität der höheren Berufsbildung weiter zu steigern – auch im Hinblick auf die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) untersuchte das Büro BASS die Wirksamkeit der Finanzierung. Nun liegt eine umfassende Wirkungsevaluation vor. Die zentralen Ergebnisse der Studie zeigen:

·         Mehr öffentliche Mittel: Die Bundesbeiträge an die Kursteilnehmenden beliefen sich 2022 auf 101 Mio. CHF und kompensierten damit den Wegfall der früheren kantonalen Beiträge an die Kursanbieter von rund 75 Mio. CHF.

·         Entlastung der Absolventinnen und Absolventen: Die selbst getragenen Kosten haben zwischen 2016 und 2022 um 13,7 Mio. CHF abgenommen. Besonders profitierten Personen ohne Arbeitgeberunterstützung, deren Eigenbelastung deutlich gesunken ist.

·         Rückgang der Arbeitgeberbeiträge: Unternehmen beteiligen sich erheblich weniger an den Kurskosten. Zwischen 2016 und 2022 sank ihr Beitrag um rund 47 Mio. CHF. Damit profitieren auch die Arbeitgeber von den Bundesbeiträgen; die Unternehmen werden entsprechend entlastet.

·         Gestiegene Kurskosten: Ab 2018 wird pro Person rund 10 Prozent mehr für die Kursgebühren aufgewendet.

·         Geringes Interesse an Teilbeiträgen: Nur ein Prozent der Kursteilnehmenden stellen bereits vor Absolvieren der eidgenössischen Prüfung einen Antrag auf Bundesbeiträge.

·         Teilnehmende und Abschlüsse: Die Zahl der Kursteilnehmenden und Abschlüsse bei den Berufsprüfungen ist gestiegen, während bei höheren Fachprüfungen kein Anstieg erkennbar ist. Ob diese Entwicklungen mit der Reform zusammenhängen, kann zurzeit noch nicht beurteilt werden.

·         Keine negativen Nebenwirkungen: Ein Zusammenhang zwischen der Subjektfinanzierung und einer steigenden Nichtbestehensquote an den Prüfungen liess sich nicht nachweisen. Auch der durchschnittliche Lohnzuwachs nach Abschluss hat sich nicht verändert.

Die Subjektfinanzierung hat die finanzielle Belastung für Absolventinnen und Absolventen spürbar gesenkt. Gleichzeitig hat sich die Arbeitgeberbeteiligung reduziert und die Kurspreise sind gestiegen. Diese Mitnahmeeffekte waren vor Einführung der Reform erwartet worden. Die direkten Beiträge an die Absolvierenden und die schweizweit einheitliche Regelung dürften die Attraktivität der eidgenössischen Prüfungen gesteigert und zur Stärkung der höheren Berufsbildung beigetragen haben. Eine abschliessende Beurteilung wird jedoch erst nach einem längeren Beobachtungszeitraum möglich sein.

Weiterführende Links:

https://www.sbfi.admin.ch/de/publication?id=gfXnAHAVj5FL