Neue Strafnorm zum Stalking tritt am 1. Januar 2026 in Kraft
Bern, 19.11.2025 — Wer einer Person nachstellt, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. An seiner Sitzung vom 19. November 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) auf den 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Nachstellung – umgangssprachlich bekannt als Stalking – kann die selbstbestimmte Lebensgestaltung und damit die persönliche Freiheit einer Person erheblich gefährden. Die Folgen können gravierend sein. Betroffene leiden häufig sowohl unter psychischen als auch sozialen und wirtschaftlichen Schäden. Um den Schutz der Betroffenen zu verbessern, hat das Parlament am 20. Juni 2025 beschlossen, im Strafgesetzbuch eine eigenständige Strafnorm zur Nachstellung zu verankern. Eine Nachstellung kann künftig auf Antrag der betroffenen Person strafrechtlich verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist, hat der Bundesrat – nach Konsultation der Kantone – an seiner Sitzung vom 19. November 2025 beschlossen, die Gesetzesänderung per 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
