Bundesrat unterstützt die Weiterführung der internationalen Währungshilfe
Bern, 02.10.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 die Botschaft zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe verabschiedet. Die Schweiz soll im Rahmen des Währungshilfegesetzes auch weiterhin internationale Währungshilfe von insgesamt bis zu 10 Milliarden Franken leisten können. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass innerhalb des Internationalen Währungsfonds (IWF) Mittel für die Zinsverbilligung von Krediten zugunsten ärmerer Länder übertragen werden können.
Mit dem Währungshilfegesetz von 2004 und dem darauf abgestützten Währungshilfebeschluss verfügt die Schweiz über bewährte Instrumente für ihr Engagement in der internationalen Währungszusammenarbeit. Der Währungshilfebeschluss ermöglicht es dem Bund, bis im April 2028 internationale Währungshilfen von insgesamt bis zu 10 Milliarden Franken zu leisten. Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft ans Parlament vor, diesen Beschluss in der gleichen Höhe bis April 2033 zu erneuern. Damit wird sichergestellt, dass sich die Schweiz im Bedarfsfall auch weiterhin rasch an Massnahmen zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems beteiligen kann.
Zugleich hat der Bundesrat die Unterstützung des Treuhandfonds des IWF zugunsten ärmerer Länder durch die Schweiz bekräftigt. Er hat in diesem Zusammenhang beschlossen, dass der Schweizer Anteil an den für den Treuhandfonds designierten IWF-Mitteln in der Höhe von rund 90 Millionen Franken für die Zinsverbilligungen von IWF-Krediten an ärmere Länder verwendet werden kann. Diese vom IWF erwirtschafteten Mittel werden IWF-intern übertragen, sofern die IWF-Mitglieder diesem Vorgehen grossmehrheitlich zustimmen. Auf die Bundesfinanzen hat der Transfer keine Auswirkungen.
