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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. November 2025

Bundesrat stärkt den Schienengüterverkehr im Inland und die Güterschifffahrt

Bern, 19.11.2025 — Ab nächstem Jahr wird die finanzielle Unterstützung des Bundes für den Schienengüterverkehr im Inland und die Güterschifffahrt neu geregelt. An seiner Sitzung vom 19. November 2025 hat der Bundesrat die entsprechenden Verordnungen verabschiedet und deren Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2026 beschlossen.

Mit der Totalrevision der Gütertransportverordnung (GüTV) und weiteren Verordnungsanpassungen konkretisiert der Bundesrat die vom Parlament im Frühling 2025 beschlossenen Massnahmen zur Stärkung des Güterverkehrs per Bahn und Schiff. In der Vernehmlassung stiessen die Neuerungen mehrheitlich auf positives Echo. Einige Änderungsvorschläge wurden angenommen.

Umschlags- und Verladebeiträge

Mit der neuen GüTV sollen unter anderem der Verlad von Gütern auf die Schiene und der Güterumschlag zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern gefördert werden. Künftig richtet der Bund den Betreibern von Anschlussgleisen und Verladeanlagen für den kombinierten Verkehr Umschlags- und Verladebeiträge aus. Diese werden für jeden empfangenen oder versendeten beladenen Bahnwagen ausgerichtet und betragen pauschal 40 Franken. Insgesamt stehen dafür jährlich 50 Millionen Franken zur Verfügung. Pro Anschlussgleis hat der Bundesrat eine Obergrenze von jährlich 8000 Wagen festgelegt; zusätzliche Wagen werden nicht mehr abgegolten. In der Vernehmlassungsvorlage war noch eine Untergrenze vorgesehen; aufgrund der Reaktionen in der Vernehmlassung wurde diese gestrichen. So wird verhindert, dass kleine und mittlere Verlader benachteiligt werden.

Die bisherige Rückerstattung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Lastwagenfahrten im Vor- und Nachlauf der Verladebahnhöfe wird aufgehoben und in die Pauschalbeiträge integriert.

Ausgeweitet und administrativ vereinfacht wird künftig die Förderung von Umschlags- und Verladeanlagen mittels Investitionsbeiträgen. Künftig sollen mit Pauschalbeiträgen auch Investitionen in Umschlagflächen und mobile Anlagenteile wie beispielsweise Stapler unterstützt werden.

Digitalisierung des Schienengüterverkehrs

Eine wichtige Rolle für einen einfachen, schnellen und wirtschaftlichen Schienengüterverkehr spielt die Einführung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK). Zur entsprechenden Ausrüstung von Bahnwagen und Lokomotiven wird der Bund Pauschalbeiträge pro Fahrzeug auszahlen – insgesamt bis zu 180 Millionen Franken. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat der Bundesrat beschlossen, den pauschalen Investitionsbeitrag von 8000 Franken pro Wagen unabhängig vom Alter des Fahrzeugs zu gewähren.

Auf Gesetzesebene abschliessend geregelt ist die Förderung der Hafeninfrastruktur für den Gütertransport auf dem Rhein. Hier wird mit den Betreibern eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Die revidierte Gütertransportverordnung und das vom Parlament beschlossene Gütertransportgesetz werden am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Leistungsvereinbarung mit SBB Cargo

Das revidierte Gütertransportgesetz sieht vor, den Wagenladungsverkehr (WLV) innerhalb der Schweiz während einer befristeten Zeit finanziell zu fördern. Bisher wurde der WLV hauptsächlich durch SBB Cargo betrieben. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat im Sommer 2025 ein Offertverfahren durchgeführt, das den Abschluss einer oder mehrerer Leistungsvereinbarungen zum zukünftigen Angebot im WLV und dessen finanzielle Förderung durch den Bund zum Ziel hatte. Im Rahmen des Verfahrens, das bis Ende August dauerte, hat nur SBB Cargo eine Bewerbung eingereicht. Bis Ende 2025 wird das BAV nun mit SBB Cargo eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029 aushandeln.

Beilagen

Link

Bundesrat konkretisiert Förderung des Güterverkehrs per Bahn und Schiff