Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft
Bern, 09.09.2026 — Der Bundesrat will die RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO) wirksamer steuern und dazu die heute privatrechtlichen Aktiengesellschaft (AG) in eine spezialgesetzliche AG des öffentlichen Rechts überführen. Das neue Gesetz trägt der veränderten sicherheitspolitischen Lage und den Steuerungsansprüchen Bundes besser Rechnung. Gleichzeitig bleiben Kooperationsmöglichkeiten, insbesondere mit europäischen Partnern, bestehen. An seiner Sitzung vom 9. September 2026 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft gutgeheissen.
Mit der Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes und Überführung der RUAG MRO Holding AG in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft legt der Bundesrat einen zentralen Meilenstein für die Weiterentwicklung der RUAG MRO und der Steuerung des Unternehmens. Die Botschaft setzt den neuen rechtlichen Rahmen für das Rüstungsunternehmen des Bundes, das als Konzern organisiert ist und vom Bund als Alleinaktionär gesteuert wird. Im Zentrum der Unternehmenstätigkeit steht weiterhin die Leistungserbringung für die Schweizer Armee und der Beitrag zur Sicherstellung ihrer Ausrüstung. Tätigkeiten zugunsten Dritter und Kooperationen bleiben weiterhin im gesetzlich umschriebenen Rahmen möglich. Der Bundesrat kann das Drittgeschäft im Rahmen der strategischen Ziele weiter konkretisieren. Damit legt die Vorlage das Fundament für die Ausrichtung des Unternehmens auf die veränderte sicherheitspolitische Lage.
Die Steuerung der RUAG MRO erfolgt weiterhin primär über die strategischen Ziele des Bundesrates. Für deren konzernweite Umsetzung ist der Verwaltungsrat verantwortlich. Das Gesetz präzisiert die bereits vorhandenen Steuerungsinstrumente des Bundes, die Berichterstattungs- und Informationspflichten sowie den Kommunikationsprozess zwischen Unternehmen und Eigner und verankert diese neu auf Gesetzesstufe.
Weisungsbefugnis bei nationalen Sicherheitsinteressen
Neu sieht das Gesetz ein subsidiäres Weisungsrecht des Bundesrates gegenüber dem Verwaltungsrat vor. Der Bundesrat kann im ausserordentlichen Einzelfall Weisungen erteilen, sofern dies zur Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen erforderlich sein sollte. Die Weisungsbefugnis ist ausschliesslich als Instrument für besondere Situationen vorgesehen und ergänzt die ordentliche Steuerung über die strategischen Ziele.
Mit der Präzisierung und Verankerung der Steuerungsinstrumente des Bundes auf Gesetzesstufe sowie der Weisungsbefugnis des Bundesrates gegenüber dem Verwaltungsrat trägt die Vorlage den erweiterten Ansprüchen an die Steuerung der RUAG MRO Rechnung.
Die Vorlage enthält zudem präzisere Vorgaben zur Governance und zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Verwaltungsrat. Die Mitglieder des Verwaltungsrates müssen ihre Interessenbindungen offenlegen. Der Verwaltungsrat hat diese laufend zu überwachen und den Bund über relevante Veränderungen zu informieren. Als Alleinaktionär kann der Bund ein Verwaltungsratsmitglied abberufen, wenn ein nicht tragbarer Interessenkonflikt vorliegt.
Weiter kann der Bundesrat die Revisionsstelle beauftragen, bestimmte Sachverhalte unabhängig abzuklären und ihm direkt darüber Bericht zu erstatten.
Vorteile einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft überwiegen
In der Vernehmlassung hat eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden die geplante Überführung unterstützt. Punktuell wurden Vorbehalte und Anträge vorgebracht, namentlich zur Steuerung der Tochtergesellschaften, zur Ausgestaltung von Governance und Compliance, zum Drittgeschäft und zu Kooperationen sowie zu personalrechtlichen Fragen. Vereinzelt wurde zudem eine vertiefte Prüfung der Integration in die zentrale Bundesverwaltung verlangt. Aus Sicht des Bundesrates überwiegen jedoch die Vorteile einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft. Diese kann sich rascher auf neue Bedürfnisse einstellen und die Schwergewichte ihrer Tätigkeit verlagern, um sich neuen Herausforderungen anzupassen.
Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes
Bundesgesetz über die Organisation des Rüstungsunternehmens des Bundes
Totalrevision des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) und Überführung der RUAG MRO in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft: Ergebnisbericht
