Zum Hauptinhalt springen

FremdmitteilungVeröffentlicht am 1. Dezember 2025

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Bern / Berne / Berna, 01.12.2025 — Revision der Energieförderungsverordnung (Bewirtschaftungsentgelt für KEV-Anlagen in der Direktvermarktung)
Das Bewirtschaftungsentgelt wird im Einspeisevergütungssystem (KEV) an Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung als Entschädigung für die Vermarktungskosten und die Ausgleichsenergiekosten bezahlt. Die Berechnungsmethodik des Bewirtschaftungsentgelts, welche in der Energieförderungsverordnung festgelegt ist, soll angepasst werden.
Datum der Eröffnung: 1. Dezember 2025
Vernehmlassungsfrist: 6. Februar 2026