Landesverweisungen 2024: Über zwei Drittel vollzogen
Bern-Wabern, 01.12.2025 — Schweizer Gerichte können straffällige Ausländerinnen und Ausländer des Landes verweisen. 2024 wurde bei 2446 Personen eine vollziehbare Landesverweisung erfasst. Von diesen haben bis Mitte 2025 69 Prozent die Schweiz kontrolliert verlassen. Diese Vollzugsquote wird noch weiter steigen, weil in den nächsten Wochen und Monaten weitere Landesverweisungen vollzogen werden.
80 Prozent der im Jahr 2024 vollzogenen Landesverweisungen wurden unter Zwang durchgeführt, 20 Prozent erfolgten selbständig. Rund 40 Prozent der ausgereisten Personen stammen aus einem EU/EFTA-Staat und knapp 60 Prozent aus einem Drittstaat. Am häufigsten handelte es sich um albanische (247), rumänische (190) und algerische (136) Staatsangehörige. 93 Prozent aller ausgereisten Personen sind Männer, wobei die grösste Altersgruppe jene der 25- bis 34-Jährigen ist.
Die Quote der vollzogenen Landesverweisungen lag Ende 2024 bei knapp 63 Prozent, was einer kontrollierten Ausreise von 1535 Personen entspricht. Da ein Teil der Landesverweisungen erst gegen Ende des Jahres 2024 erfasst wurde und der Vollzug vorbereitet werden musste, konnten diese erst im Laufe des Jahres 2025 vollzogen werden. In den ersten sechs Monaten haben gemäss einer ersten, provisorischen Auswertung rund 130 weitere Personen die Schweiz kontrolliert verlassen, deren Landesverweisung im Jahr 2024 als vollziehbar erfasst wurde. Die Vollzugsquote für 2024 hat sich deshalb bis Mitte 2025 auf 69 Prozent erhöht und wird noch weiter steigen, da weitere Vollzüge geplant sind.
Im Vergleich: 2023 wurde bei 2250 Personen eine vollziehbare Landesverweisung erfasst. Von diesen hatten bis Mitte 2024 rund 73 Prozent die Schweiz kontrolliert verlassen.
Landesverweisungen werden von den Gerichten in der Schweiz als strafrechtliche Entfernungs- und Fernhaltemassnahme ausgesprochen. Sie beinhalten die Wegweisung aus der Schweiz oder aus dem Schengen-Raum sowie das Verbot, für eine bestimmte Zeit in die Schweiz oder den Schengenraum einzureisen. Für den Vollzug der Landesverweisungen sind die Kantone zuständig. Sie werden dabei vom Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt.
Rund 10 000 Einreiseverbote
Im Zuge der Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS) hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) eMAP (Mesures administratives et pénales) eingeführt. Seit März 2023 dient es der Erfassung von Wegweisungen, Einreiseverboten und Landesverweisungen. Dank Verbesserungen bei der Datenqualität ist nun erstmals eine Publikation der Daten zu den Einreiseverboten möglich.
Das SEM hat im Jahr 2024 insgesamt 10 146 Einreiseverbote verfügt, davon wurden 345 wieder aufgehoben oder sistiert. Knapp 47 Prozent der verfügten und aktiven Einreiseverbote sind auf rechtswidrige Einreisen zurückzuführen. Weitere knapp 23 Prozent wurden aufgrund von nicht fristgerecht erfolgten Ausreisen verfügt und 20 Prozent wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Mehrheit (83 Prozent) der verfügten Einreiseverbote betraf Männer. Die fünf am stärksten vertretenen Nationalitäten waren Algerien (837), Syrien (786), Marokko (708), die Türkei (700) und Afghanistan (554).
Das Einreiseverbot stellt eine migrationsrechtliche Fernhaltemassnahme dar. Es dient dazu, dass Personen für eine bestimmte Dauer nicht mehr in den Schengen-Raum bzw. in die Schweiz einreisen dürfen. Einreiseverbote werden namentlich dann verfügt, wenn die betroffene Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellt, ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung als offensichtlich unbegründet oder missbräuchlich abgelehnt worden oder die betroffene Person nicht innerhalb der angesetzten Frist ausgereist ist.
