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MedienmitteilungVeröffentlicht am 18. September 2026

Rechtliche Verstetigung von praxisintegrierten Fachhochschul-Bachelorstudiengängen

Bern, 18.09.2026 — Der Bundesrat hat am 18. September 2026 das Inkrafttreten von Änderungen im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) per 1. Januar 2027 beschlossen. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Schaffung einer verstetigten Grundlage für praxisintegrierte Studiengänge an Fachhochschulen im Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik).

Praxisintegrierte Studiengänge (PiBS) an Fachhochschulen konnten im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundes seit 2014 in den Fachbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik (MINT) als Pilot befristet geführt werden. Aufgrund der positiven Erfahrungen haben die eidgenössischen Räte Ende Dezember 2025 das Recht auf das Führen von PiBS an Fachhochschulen mit einem neuen Artikel 25a im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz verstetigt. Die Referendumsfrist ist am 17. April 2026 ungenutzt abgelaufen.

Der Artikel erlaubt es Fachhochschulen, auch künftig praxisintegrierte Bachelorstudiengänge von vierjähriger Dauer im MINT-Bereich anzubieten, dies in Abweichung von den bestehenden Zulassungsbestimmungen in Artikel 25 HFKG. Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz ist zuständig für den Erlass der Ausführungsbestimmungen zu Artikel 25a HFKG. Die Ausführungsbestimmungen und die Änderung des HFKG treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

Zum selben Zeitpunkt wird zudem die Bezeichnung «Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen» durch die geschlechtergerechte Bezeichnung «Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen» im gesamten HFKG ersetzt.

Weitere Informationen

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG), Änderung vom 19. Dezember 2025