Obligatorischer Orientierungstag für Schweizerinnen zu Armee und Zivilschutz: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern, 09.09.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. September 2026 die Botschaft zur Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen zu Armee und Zivilschutz verabschiedet. Mit der Einführung will der Bundesrat jungen Schweizerinnen einen Einblick in die Möglichkeiten und Chancen in der Armee und im Zivilschutz ermöglichen.
Der Orientierungstag gibt jungen Schweizerinnen und Schweizern Einblick in die Armee und den Zivilschutz. Sie erfahren, wie die Dienste in diesen Organisationen ausgestaltet sind und welche persönlichen Möglichkeiten und Chancen ein solcher Dienst bieten kann. Am Orientierungstag werden die Teilnehmenden über den Ablauf der Rekrutierung informiert, über die verschiedenen Funktionen der Armee und des Zivilschutzes, über weiterführende Karrieremöglichkeiten sowie über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Militär- und Schutzdienstes. Das fördert zum einen die Chancengleichheit; zum anderen erwartet der Bundesrat, dass sich dadurch mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst entscheiden und der Frauenanteil in Armee und Zivilschutz ansteigt.
Heute ist der Orientierungstag für Schweizer Männer obligatorisch. Schweizerinnen können freiwillig teilnehmen. Der Orientierungstag wird nicht in der Form eines Diensttages an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet. Er gilt jedoch als Amtstermin und Arbeitnehmenden muss für die Teilnahme am Orientierungstag Freizeit gewährt werden. Dies gilt auch für Schweizerinnen. Da ihre Teilnahme jedoch freiwillig ist, sind die informellen Hürden für eine Teilnahme sowohl bei den betroffenen Schweizerinnen als auch bei den Arbeitgebern oftmals hoch, von diesem Anspruch Gebrauch zu machen.
Unterstützung durch Kantone und Parteien
Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage hat gezeigt: Eine Mehrheit der Kantone und Parteien begrüsst die Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen. Sie unterstützen das Anliegen der Chancengleichheit sowie das Ziel, den Frauenanteil in Armee und Zivilschutz zu erhöhen. Eine Mehrheit der Kantone beantragte zudem, dass nicht die Kantone, sondern der Bund die jährlichen Mehrkosten von ca. 3.3 Millionen Franken übernehmen soll. Der Bundesrat kann das Anliegen der Kantone nachvollziehen, hält jedoch an seinem Vorschlag fest. Denn die Kantone sind bereits heute für die Finanzierung der obligatorischen Orientierungstage verantwortlich. Eine unterschiedliche Finanzierung je nach Geschlecht würde zu einer zusätzlichen Verflechtung von Aufgaben und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund und Kantonen führen. Der Bundesrat erachtet die zusätzlichen Kosten – welche für keinen Kanton mehr als 600 000 Franken betragen – als zumutbar.
Weiter haben einige Stellen auf die bestehenden Belästigungs- und Gleichstellungsprobleme in der Armee hingewiesen. Sie fordern zeitgemässe und flexible Modelle, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Dienstpflicht ermöglichen. Der Bundesrat ist sich dieser Herausforderungen sowohl in der Armee als auch in der Gesellschaft bewusst. Er hat dazu diverse Massnahmen eingeleitet oder bereits umgesetzt. Im Rahmen der Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundes befindet sich aktuell der Massnahmenplan II zur Diversity Perspektive der Armee in Umsetzung (Gleichstellungsstrategie 2030 - Massnahmenplan II (2025-2027) zur Diversity Perspektive der Armee). Auch in der Armee wurden Massnahmen zur Prävention und zum Schutz gegen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt etabliert. Der Zwischenbericht zu den Massnahmen wurde am 21. August 2026 von der Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity (FiAD) veröffentlicht.
Änderung der Bundesverfassung sowie weitere gesetzliche Anpassungen nötig
Die Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Frauen erfordert eine Änderung der Bundesverfassung und damit eine Volksabstimmung. Zudem müssen gesetzliche Grundlagen angepasst werden, namentlich das Militärgesetz, das Militärstrafgesetz, das Bundesgesetz über militärische und andere Informationssysteme im VBS sowie das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz.
Die Botschaft wird nun dem Parlament unterbreitet. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im Jahr 2028 stattfinden.
Unter Berücksichtigung der weiteren Arbeiten und der von den Kantonen für die Umsetzung benötigten Zeit geht der Bundesrat davon aus, dass der obligatorische Orientierungstag für Schweizerinnen – im Falle einer Annahme durch Volk und Stände – per Anfang 2030 eingeführt werden könnte.
