Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Nordmazedonien
Bern, 05.11.2026 — Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Nordmazedonien ist in Kraft getreten. Die Änderungen sind ab dem 1. Januar 2027 anwendbar.
