Bundesrat prüft Massnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
Bern, 22.04.2026 — Der Bundesrat will die Beschwerdemöglichkeit gegen Bauprojekte für Privatpersonen einschränken und die Innenentwicklung als nationales Interesse gesetzlich verankern. Diese und weitere Massnahmen sollen die Planungs- und Baubewilligungsverfahren beschleunigen. Das geht aus einem Postulatsbericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 verabschiedet hat. Das UVEK wird bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.
Der Bundesrat stellt fest, dass die Mehrheit der Planungs- und Baubewilligungsverfahren innert angemessener Frist erledigt werden. Dennoch gibt es immer wieder Verfahren, die überaus lange dauern. Namentlich Einsprachen und Rekurse können Wohnbauprojekte verzögern oder gar verhindern. Angesichts der Wohnungsknappheit plant der Bundesrat daher Massnahmen, um die Prozesse zu beschleunigen.
So soll der Wohnungsbau in Zusammenhang mit der Siedlungsentwicklung nach Innen als nationales Interesse im Raumplanungsgesetz verankert werden. Dazu erwägt der Bundesrat, eine Rechtsgrundlage für Kriterien für Bauvorhaben von nationalem Interesse zu schaffen. In der Interessenabwägung hätten sie dann ein höheres Gewicht etwa gegenüber dem Ortsbild- und Denkmalschutz. Das würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass diese Vorhaben realisiert werden können.
Weiter lässt der Bundesrat prüfen, die Beschwerdelegitimation für Privatpersonen und die zulässigen Rügen einzuschränken, soweit es um Verfahren vor Bundesgericht geht. Ausserdem erwägt er, die Kantone zu Massnahmen zu verpflichten, um die Verfahrenskosten bei nachweislich rechtmissbräuchlichen Einsprachen den Einsprechenden aufzuerlegen. Von einer missbräuchlichen Einsprache ist die Rede, wenn die Einsprache nur das Ziel hat, ein Projekt zu verhindern oder zu verzögern.
Der Bundesrat hält ausserdem fest, dass die Möglichkeiten des Bundes beschränkt sind, da Planungs- und Baubewilligungsverfahren in der Hoheit der Kantone liegen. Der Bund kann beispielweise keine verbindlichen Fristen in kantonalen Baubewilligungsverfahren festlegen und die Kantone auch nicht zur Einführung eines digitalen Bewilligungsverfahrens verpflichten. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen, solche Massnahmen einzuführen. Denn sie hätten langfristig eine beschleunigende Wirkung.
Denkbar wäre aber eine Regelung, welche die Kantone zu Massnahmen verpflichtet, um die Verdichtung der Bauzonen zu fördern und missbräuchliche Einsprachen zu verhindern. Wenig Spielraum sieht der Bundesrat hingegen für die Idee, Gebühren für abgewiesene Einsprachen zu erheben. Der Zugang zum Rechtsschutz soll allen offenstehen und nicht von den finanziellen Verhältnissen abhängen.
Ein wichtiger Faktor für die lange Dauer gewisser Verfahren ist aus Sicht des Bundesrats das immer komplexere Planungs- und Baurecht. Das hat zur Folge, dass Baugesuche oft unvollständig oder qualitativ ungenügend sind und zu überarbeitet sind. Hier wird empfohlen, Baugesuche erst zu publizieren, wenn sie vollständig sind. Zudem sind viele Bewilligungsbehörden personell zu knapp dotiert und fachlich zu wenig gut aufgestellt, um anspruchsvolle Dossiers fristgerecht zu bearbeiten.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sind Gegenstand eines Berichts in Erfüllung von fünf Postulaten aus dem National- und Ständerat und Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit des Bundes. Der Bundesrat hat das UVEK damit beauftragt, ihm bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zu unterbreiten.
