Lehrpersonenmangel: Bericht ordnet Ursachen und Datengrundlagen ein
Bern, 02.09.2026 — Der Bundesrat hat am 2. September 2026 den Bericht «Datenerhebung und Evaluationen im Kontext des Lehrpersonenmangels» gutgeheissen. Der Bericht zeigt, dass der Lehrpersonenmangel auf verschiedene Faktoren zurückzuführen ist. Bereits heute besteht eine tragfähige Datengrundlage für die Beobachtung der Entwicklung und für Massnahmen, die in der Zuständigkeit der Kantone liegen.
Der Bundesrat erfüllt mit diesem Bericht zwei Postulate (22.4265 und 22.4266) der Kommission für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Nationalrates. Er wurde beauftragt, die Ursachen des Lehrpersonenmangels sowie die Gründe für den Berufsverbleib und den Berufsausstieg von Lehrpersonen zu analysieren. Zudem sollte eine umfassende und systematische Evaluation nationaler Schulreformen durchgeführt und die Auswirkungen der Reformen auf die Belastung der Lehrpersonen überprüft werden.
Der Bericht stützt sich auf statistische Grundlagen des Bundesamtes für Statistik (BFS), insbesondere die Statistik des Schulpersonals, Längsschnittanalysen sowie die Szenarien zum Lehrkräftebedarf bis 2034. Ergänzend wurden wissenschaftliche Studien sowie Beiträge der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) berücksichtigt.
Der Lehrpersonenmangel wird durch viele Faktoren beeinflusst: demografische Entwicklungen, strukturelle Merkmale des Lehrberufs, schulische Rahmenbedingungen, individuelle und berufsphasenspezifische Faktoren. Zu diesem Schluss kommt der Bericht des Bundesrates. Darin weisen die statistischen Analysen insgesamt auf eine hohe berufliche Stabilität hin. Berufsaustritte sind laut Bericht oft nur vorübergehend; Wiedereintritte kommen häufig vor.
Die aktualisierten Szenarien 2025-2034 des BFS zeigen zudem, dass sich der Lehrkräftebedarf mittelfristig verändern dürfte. Aufgrund sinkender Geburtenzahlen wird ab etwa 2027 insbesondere auf der Primarstufe mit rückläufigen Schülerzahlen und entsprechend einem geringeren Bedarf an neuen Lehrpersonen gerechnet. Regionale Unterschiede bleiben jedoch bestehen und erfordern weiterhin eine vorausschauende Personal- und Schulplanung durch die Kantone.
In Bezug auf die Evaluation von Schulreformen hält der Bericht fest, dass es aufgrund der föderalen Zuständigkeiten weder nationale Schulreformen noch gesamtschweizerische Evaluationen durch den Bund gibt. Reformen werden von den Kantonen oder sprachregional koordiniert und gegebenenfalls evaluiert. Die ausgewerteten Forschungsarbeiten zeigen zudem, dass Reformen nicht grundsätzlich zu einer höheren Fluktuation von Lehrpersonen führen. Belastungen entstehen insbesondere dann, wenn neue Anforderungen nicht ausreichend mit Ressourcen und geeigneten Unterstützungsmassnahmen begleitet werden und die Zuständigkeiten zu wenig klar sind.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass auf nationaler Ebene bereits solide Daten für die Beobachtung des Lehrpersonenmangels und für Massnahmen, die in der Zuständigkeit der Kantone liegen, vorhanden sind. Gleichzeitig wird im Bericht darauf hingewiesen, dass Informationen zu individuellen Beweggründen für den Berufsverbleib oder Berufsausstieg sowie zur Belastung der Lehrpersonen nur begrenzt aus administrativen Daten gewonnen werden können. Entsprechende Erhebungen liegen in der Verantwortung der Kantone. Der Bund kann die Kantone weiterhin durch verlässliche statistische Grundlagen sowie den Austausch von Wissen und guter Praxis unterstützen.
