Der Bundesrat will das inländische Arbeitskräftepotential besser nutzen
Bern, 22.04.2026 — Der Bundesrat geht die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Zuwanderung an: Ausländische Personen, die im Familiennachzug in die Schweiz gekommen sind, sollen sich beruflich integrieren. Dazu hat der Bundesrat am 22. April 2026 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes eröffnet. Um die Kantone bei der Umsetzung der Vorlage zu unterstützen, hat er gleichzeitig die Verlängerung des Pilotprogramms «Perspecta» bis 2030 beschlossen. Es handelt sich um eine Begleitmassnahme in Zusammenhang mit der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)».
Die Zuwanderung und das damit verbundene Bevölkerungswachstum sind vorwiegend arbeitsmarktgetrieben. Das inländische Arbeitskraftpotential soll daher noch besser ausgeschöpft werden. Das hat der Bundesrat Ende Januar 2025 mit der Verabschiedung einer Reihe von Begleitmassnahmen bekräftigt. Diese haben unter anderem eine bessere Arbeitsmarktintegration zum Ziel.
Mit der Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetztes will der Bundesrat noch mehr Personen, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, in den Arbeitsmarkt bringen: Personen, die im Familiennachzug in die Schweiz gekommen sind und keine Arbeit oder Ausbildung in Aussicht haben, sollen die zuständigen kantonalen und kommunalen Stellen künftig an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) melden.
Im Falle einer Meldung kann die BSLB diese Personen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen. In einem Informations- und Beratungsgespräch sollen sie namentlich über die Möglichkeiten zum Berufseinstieg in der Schweiz und die damit verbundenen Anforderungen informiert werden. Zudem sollen sie auf die Bedeutung einer beruflichen Grundbildung und Wege zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen hingewiesen werden.
Der Bundesrat hat gleichzeitig die Verlängerung des Pilotprogramms «Perspecta» um zwei Jahre bis 2030 beschlossen. Im Rahmen von «Perspecta» werden qualifizierte Personen im Familiennachzug durch die BSLB beraten und bei Bedarf bei der Diplomanerkennung und beim Berufseinstieg begleitet. Dieses Pilotprogramm unterstützt damit die Umsetzung der Vorlage. Mit der Verlängerung kommt der Bundesrat gleichzeitig dem Anliegen der Kantone entgegen, ausreichend Zeit zu erhalten, um Erkenntnisse über den Nutzen des Pilotprogramms zu gewinnen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 12. August 2026.
Dokumente
Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für im Familiennachzug zugelassene Personen). Vorentwurf
