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FremdmitteilungVeröffentlicht am 22. Dezember 2025

Aktualisiertes Kreisschreiben zur steuerlichen Behandlung von Vorsorgebeiträgen und -leistungen der Säule 3a

Bern, 22.12.2025 — Das Kreisschreiben 18a ersetzt das Kreisschreiben 18 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Es erläutert insbesondere die Voraussetzungen für einen Einkauf in die Säule 3a. Ab dem 1. Januar 2026 haben Personen, die im Jahr 2025 oder in den folgenden Jahren keine oder nur Teilbeiträge in die Säule 3a einbezahlt haben, die Möglichkeit, die fehlenden Beträge in Form von Einkäufen nachträglich einzuzahlen.