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MedienmitteilungVeröffentlicht am 27. Mai 2026

Schutz vor Naturgefahren: Bundesrat beantragt Aufstockung des Verpflichtungskredits 2025–2028

Bern, 27.05.2026 — Die Kosten für Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren sind gestiegen. Deshalb hat der Bundesrat am 27. Mai 2026 beschlossen, dem Parlament mit der Botschaft zum Budget 2027 einen Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit «Schutz vor Naturgefahren 2025–2028» von 27 Mio. Franken zu beantragen.

Der Bund unterstützt die Kantone finanziell bei Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren wie Lawinen, Rutschungen, Erosion und Steinschlag. Diese Unterstützung ist im Waldgesetz verankert und umfasst Planungsgrundlagen und konkrete Schutzprojekte. Die Mittel für den Schutz vor Naturgefahren werden jeweils für vier Jahre mit einem Verpflichtungskredit bereitgestellt.

Am 27. Mai 2026 hat der Bundesrat entschieden, dem Parlament mit der Botschaft zum Budget 2027 einen Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit «Schutz vor Naturgefahren 2025–2028» von 27 Mio. Franken zu unterbreiten.

Das Parlament hatte 2024 den Verpflichtungskredit von 153 Mio. Franken für die Jahre 2025 bis 2028 bewilligt. Dieser Betrag wurde aufgrund von Naturereignissen zweimal erhöht: nach den Unwettern im Sommer 2024 um 4 Mio. Franken (im Jahresbudget 2025) und nach dem Bergsturz in Blatten (VS) ein weiteres Mal um 4 Mio. Franken (im Jahresbudget 2026). Damit stehen bis Ende 2028 insgesamt 161 Mio. Franken zur Verfügung.

Kosten für Projekte zum Schutz vor Naturgefahren gestiegen

Nun möchte der Bundesrat diesen Betrag erneut aufstocken, da die Kosten für Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren weiter gestiegen sind. Besonders ins Gewicht fallen der Entwässerungsstollen Braunwald im Kanton Glarus (Mehrbedarf: 13 Mio. Franken) und das Umsiedlungsprojekt Brienz/Brinzauls im Kanton Graubünden (Mehrbedarf: 18 Mio. Franken). Vom Mehrbedarf von total 31 Mio. Franken sind mit dem bestehenden Verpflichtungskredit nur 4 Mio. Franken gedeckt. In der Botschaft zum Budget 2027 soll deshalb ein Zusatzkredit zum Verpflichtungskredit von insgesamt 27 Mio. Franken beantragt werden.

Aufgrund dieser Erhöhung ist ein höherer Auszahlungsbedarf zu erwarten. Deshalb hat der Bundesrat auch den Zahlungskredit für die Jahre 2027 und 2028 erhöht. Die zusätzlich benötigten 21.6 Mio. Franken sollen zur Hälfte über den ordentlichen Bundeshaushalt finanziert werden. Die andere Hälfte wird über eine Reduktion bei anderen Krediten für Verbundaufgaben im Umweltbereich kompensiert.

Bundesbeiträge für Folgeprojekte zum Schutz vor Naturgefahren im Zusammenhang mit dem Bergsturz in Blatten (VS) vom 28. Mai 2025 sind in den vorliegenden Zahlen nicht eingerechnet, da entsprechende Massnahmen erst in Abklärung sind.

Link

BAFU: Naturgefahren Programmvereinbarungen und Einzelprojekte im Bereich Naturgefahren