Bundesrat verabschiedet Leistungsvereinbarung mit der SRG über das Auslandangebot 2027–2030
Bern, 04.11.2026 — An seiner Sitzung vom 4. November 2026 hat der Bundesrat die Leistungsvereinbarung 2027–2030 zwischen dem Bund und der SRG betreffend das publizistische Angebot für das Ausland genehmigt. Trotz einer Mittelkürzung kann ein umfassendes und qualitativ hochwertiges internationales Angebot aufrechterhalten werden.
Ergänzend zum Angebot für die Schweiz muss die SRG Informationsangebote für das Publikum im Ausland bereitstellen. Ziel dieses Mandats ist es, die Verbindung zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und der Heimat zu stärken sowie das Verständnis für die Schweiz und ihre Präsenz im Ausland zu fördern.
Das Auslandangebot der SRG umfasst publizistische Leistungen für die internationalen TV-Veranstalter TV5 Monde und 3sat sowie die mehrsprachige Onlineplattform swissinfo.ch. Die Leistungsvereinbarung legt die Anforderungen hinsichtlich Qualität und Quantität für jedes dieser Angebote fest.
TV5 Monde und 3sat: Anpassungen im Programm
Für TV5 Monde und 3sat sieht die neue Leistungsvereinbarung Anpassungen des Schweizer Beitrags zum Programm vor, insbesondere durch eine gezieltere Auswahl der Produktionen und gegebenenfalls die Einstellung bestimmter Koproduktionen. Der Anteil schweizerischer Sendungen am Programm von TV5 Monde soll nach wie vor 9 Prozent betragen, während er bei 3sat leicht reduziert wird (von 10 auf 8 %). Zudem wird der Bund den finanziellen Pflichtbeitrag der Schweiz an TV5 Monde für die Periode 2027–2030 vollumfänglich übernehmen.
SWI: Fokussierung auf acht Sprachen
Das Informationsportal swissinfo.ch wird künftig die Amtssprachen des Bundes (Deutsch, Französisch und Italienisch) sowie fünf internationale Sprachen (Englisch, Spanisch, Chinesisch, Russisch und Arabisch) abdecken. Aufgrund der Kürzung der finanziellen Mittel werden die portugiesisch- und japanischsprachigen Angebote eingestellt. Auch die Plattform tvsvizzera.it wird nicht weiterbetrieben.
Die neue Leistungsvereinbarung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Finanzierungsschlüssel für die nächste Vereinbarung (ab 2031)
Der Bundesrat hat zudem das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, in der nächsten Leistungsvereinbarung (ab 2031) für das gesamte Auslandangebot eine Finanzierung von je 50 Prozent durch die SRG und den Bund vorzusehen, wie dies früher der Fall war. Allerdings soll der Bundesbeitrag in absoluten Zahlen nicht höher ausfallen als in den Jahren 2027–2030. Zusammen mit der SRG prüft das UVEK (namentlich das BAKOM) konkrete Umsetzungsmöglichkeiten und wird dem Bundesrat diesbezüglich bis Ende 2028 ein Aussprachepapier vorlegen.
