In Lagersport/Trekking sind viele verschiedene Aktivitäten mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen möglich. Für eine zweitägige Bergwanderung in den Alpen beispielsweise bestehen höhere Anforderungen an die Sicherheit als für eine Wanderung im Flachland. Kinder und Jugendliche tasten sich durch das Sammeln von Erfahrungen langsam an anspruchsvollere Aktivitäten heran. Dabei erwerben und erweitern sie ihre Risikokompetenzen und lernen im Umgang mit akzeptierten Risiken, Gefahren richtig einzuschätzen.
Die Sicherheitsbestimmungen für alle J+S-Angebote Lagersport/Trekking geben die Leitplanken vor, innerhalb derer Leiter sowie Lagerleiterinnen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten ihre Entscheide fällen.
Die Hauptverantwortung für alle Aktivitäten in J+S-Lagern, liegt stets bei der Lagerleitung. Die praktische Entscheidungshilfe dient zur Einschätzung der ausgewählten Aktivitäten hinsichtlich Sicherheit.
J+S-Leiterinnen und -Leiter, die mit Kindern und/oder Jugendlichen Aktivitäten durchführen, haben eine Obhutspflicht und übernehmen Verantwortung für die Unversehrtheit der Teilnehmenden während des gesamten Lagers. Sie haben alle erforderlichen und zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Leiterinnen und Leiter sind Vorbilder und gehen mit gutem Beispiel voran.
Grundhaltung für Aktivitäten in Lagersport/Trekking
In Lagersport/Trekking sind viele verschiedene Aktivitäten mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen möglich. Einfachere Aktivitäten können Leiterinnen und Leiter bereits nach der Grundausbildung mit ihren Teilnehmenden durchführen.
Für Aktivitäten, die erhöhte Anforderungen an die Sicherheit stellen, gibt es in Lagersport/Trekking die Sicherheitsbereiche «Berg», «Winter» und «Wasser». Leiterinnen und Leiter von Aktivitäten in einem der Sicherheitsbereiche verfügen über eine vertiefte Ausbildung und können damit Risiken besser einschätzen.
Um Aktivitäten sicher durchzuführen, stellen sich Leiterinnen und Lagerleiter bei allen Aktivitäten folgende Fragen:
Welche Ausbildung, Kompetenzen und Erfahrungen habe ich?
Welche Aktivitäten kann ich mit meiner Gruppe unter den gegebenen Umständen sicher durchführen?
Leiterinnen und Leiter bestimmen die sicherheitsrelevante maximale Gruppengrösse, das Detailprogramm sowie die dafür nötigen fachkompetenten Hilfspersonen in Abhängigkeit vom eigenen Können, dem Niveau der Teilnehmenden, der Schwierigkeit der Aktivität und den Verhältnissen.
Es ist immer sicherer, das zu tun, was man kann und nicht das, was man darf.
Entscheidungshilfe
Durchführung von Aktivitäten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen
1. Ist die Aktivität generell von J+S ausgeschlossen?
Können die erkannten Risiken durch präventive Massnahen minimiert werden?
Ja: Weiter zu Punkt 4
Nein: Die Aktivität kann nicht durchgeführt werden.
Weiter zu Punkt 4
4. Gibt es Teilnehmende, die sich auf dieser Aktivität nicht wohl fühlen?
Kann die Aktivität so angepasst werden, dass sich alle wohl fühlen dabei?
Ja: Für die weitere Planung, Durchführung und Auswertung der Aktivität wird empfohlen, das 3x3 Lagersport/Trekking fortlaufend zu berücksichtigen. Mögliche Unsicherheiten sollten im Team oder mit dem zuständigen J+S-Coach reflektiert werden.
Nein: Damit sich alle Teilnehmenden sicher und wohl fühlen, empfiehlt sich die Einplanung alternativer Aktivitäten sowie die Bereitstellung von Wahlangeboten. Die vorgeschlagenen Alternativen müssen mithilfe der Entscheidungshilfe erneut überprüft werden.
Für die weitere Planung, Durchführung und Auswertung der Aktivität wird empfohlen, das 3x3 Lagersport/Trekking fortlaufend zu berücksichtigen. Mögliche Unsicherheiten sollten im Team oder mit dem zuständigen J+S-Coach reflektiert werden.
Generelle sicherheitsrelevante Aspekte
berücksichtigen für die sorgfältige Planung, Durchführung und Auswertung der Aktivitäten das 3×3 Lagersport/Trekking und verwenden es im Gelände, um gute Entscheide zu treffen.
beachten bestehende J+S-Unterlagen der angebotenen Aktivitäten und die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen.
wählen Aktivitäten und Organisationsformen, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand der Teilnehmenden entsprechen.
haben ein Sicherheitskonzept, das basierend auf der Einschätzung der Gefahren, Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen definiert und das Vorgehen im Notfall beinhaltet.
besprechen das Programm mit ihrem J+S-Coach.
rekognoszieren das Gelände für die geplanten Aktivitäten.
haben im Gelände eine Notfallapotheke, eine Rettungsdecke oder einen Biwaksack und ein Mobiltelefon dabei und können im Notfall alarmieren.
sorgen für eine der Aktivität angepasste und intakte Ausrüstung der Teilnehmenden und Leitenden.
regen Kinder und Jugendliche zu einem bewussten Umgang mit Risiko an.
sorgen für eine gute Betreuung der Teilnehmenden, legen klare Regeln fest und fordern deren Einhaltung ein.
Aktivitäten im Strassenverkehr
organisieren nach Möglichkeit eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
kennen die allgemeinen Strassenverkehrsregeln und halten diese ein.
müssen bei PW/Kleinbussen sicherstellen, dass die Fahrzeugführenden die entsprechenden Fahrberechtigungen (z. B. für Anzahl Sitzplätze) und Fähigkeiten haben, um die Fahrzeuge sicher zu fahren.
kontrollieren in PW/Kleinbussen, dass die Teilnehmenden angegurtet sind und das Gepäck sicher verstaut ist. Kinder bis 12 Jahre oder 150 cm Körpergrösse (was zuerst eintrifft) müssen im Auto mit einer geeigneten Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden. Dies gilt sowohl auf dem Beifahrer- als auch auf dem Rücksitz.
verwenden klare Organisationsformen im Strassenverkehr. Verantwortliche Personen am Anfang und am Ende der Gruppe sind bestimmt.
Biken/Velofahren/fahrzeugähnliche Geräte wie Trottinett und Inline-Skates:
J+S-Leiterinnen und -Leiter kontrollieren, dass alle einen korrekt sitzenden Helm tragen und die Fahrgeräte in intaktem Zustand sind.
Sie instruieren vorgängig Fahr- und Bremstechnik, achten auf eine angepasste Geschwindigkeit und nutzen nur die für die gewählten Fahrzeuge vorgesehenen Wege bzw. Verkehrsflächen.
Sie sind bemüht, für die übrigen Verkehrsteilnehmenden gut sichtbar zu sein (z. B. Bekleidung mit Reflektoren).
J+S-Leiter/-innen und ihre Teilnehmenden benutzen Inline-Skates mit Bremsvorrichtung und tragen zusätzliche Schutzausrüstung (Handgelenk-, Ellbogen-, Knieschoner).
Sie instruieren vorgängig allenfalls die Sturztechnik im Schonraum.
Sicherheitsbereiche
Spezifische Anforderungen für Aktivitäten in den Sicherheitsbereichen in Lagersport/Trekking
Für Aktivitäten in den drei Sicherheitsbereichen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Sicherheitsanforderungen folgende Bestimmungen:
Aktivitäten im Sicherheitsbereich können nur mit Jugendlichen (10–20 Jahre) durchgeführt werden, nicht aber mit Kindern unter 10 Jahren.
Aktivitäten im Sicherheitsbereich müssen von einer J+S-Expertin oder einem J+S-Experten Lagersport/Trekking mit Zusatz Experte im entsprechenden Sicherheitsbereich beurteilt und bewilligt werden.
Mindestens eine J+S-Leitungsperson verfügt über den Zusatz im entsprechenden Sicherheitsbereich. Weitere Leitungspersonen verfügen über den Zusatz oder über Erfahrung im jeweiligen Sicherheitsbereich.
Aktivitäten im Sicherheitsbereich müssen detailliert geplant und vorbereitet werden inkl. Sicherheitskonzept.
Aktivitäten im Bereich Lagersport/Trekking «Berg»
Alle Wanderungen sollen vor dem Lager rekognosziert werden. Wanderungen in den alpinen und voralpinen Gebieten, im Jura sowie im Ausland müssen rekognosziert werden.
Jede Wanderung muss mit einer Routenplanung (inkl. Alternativrouten) und Zeitberechnung vorbereitet werden. Die Lagerleitung muss sie mit Kartenausschnitt und Sicherheitskonzept zusammen mit dem gesamten Lagerprogramm beim J+S-Coach einreichen.
Wanderungen sind mit der entsprechenden Erfahrung und dem nötigen Wissen in den Bereichen T1 bis T3 möglich.
Für Wanderungen im Bereich T3 empfiehlt J+S eine Zusatzanerkennung im Sicherheitsbereich «Berg» oder Erfahrung im Bergwandern mit Gruppen.
Die Bezeichnungen T1 bis T6 sind der Wanderskala des Schweizer Alpen-Clubs (SAC) entnommen. Es sind allerdings nicht alle Wanderwege in der Schweiz skaliert und es gibt auch Unterschiede je nach Region. Die detaillierten Beschreibungen der Skala helfen, nicht-skalierte Wege ungefähr einzustufen. Jede Leitungsperson muss letztlich selbst entscheiden, was sie mit welcher Gruppe unter welchen Bedingungen in welchem Gelände durchführt.
Mehrtägige Wanderungen mit Übernachtung im Biwak oberhalb der Waldgrenze, die im Bereich bis und mit T3 stattfinden.
Anspruchsvolle Bergwanderungen mit zahlreichen und/oder längeren Schlüsselstellen im Bereich T3.
Alpinwandern und Bergsteigen ab T4.
Wanderungen, die zur Überwindung von Hindernissen alpintechnische Fähigkeiten (Klettern mit Seil, Abseilen) erfordern.
Wanderungen über Gletscher.
Begehen von Klettersteigen.
Aktivitäten im Bereich Lagersport/Trekking «Winter»
In Lagersport/Trekking dürfen Gruppen nur in Gelände und in der Nähe von Hängen unterwegs sein, in denen keine Lawinen niedergehen können. Die J+S-Leitungspersonen sind nicht für die Beurteilung des Lawinenrisikos ausgebildet.
Vor diesem Hintergrund sind bei allen Aktivitäten folgende 5 Grundregeln einzuhalten:
Nie in Hänge ab 30° (resp. 25° bei Nassschnee) einsteigen und deren Auslauf meiden
Nur bei geringer oder mässiger Lawinengefahr (Stufe 1 oder 2) wandern
Unterhalb von 1800 m. ü. M. bleiben
Nach 3 × 3 Lagersport/Trekking planen
Defensive Lagebeurteilung
Bei Aktivitäten im Winter muss den erhöhten Gefahren Rechnung getragen werden: Erfrieren, Nässe, Müdigkeit, Verkehr auf Schlittelwegen, Betreten von Eisflächen, Schlittschuhkufen usw.
J+S-Leiterinnen und -Leiter und ihre Teilnehmenden tragen beim Schlitteln Helm und feste Schuhe und halten sich an die zehn Verhaltensregeln Schlitteln.
Lager im Winter finden in einem Haus mit wintersicherer Zufahrt statt. Biwak-Übernachtungen im Zelt, Iglu usw. dürfen nur durchgeführt werden, wenn das Lagerhaus jederzeit auch nachts und bei schlechter Witterung schnell und sicher erreicht werden kann.
Für einfache Schneeschuhwanderungen empfiehlt J+S eine Zusatzanerkennung im Sicherheitsbereich «Winter» oder Erfahrung im Schneeschuhwandern mit Gruppen.
Ausnahme: Werden Aktivitäten innerhalb von gesicherten Bereichen wie Dörfern, Schlittelwegen, gesicherten Strassen, gesicherten Winterwanderwegen und gesicherten Schneeschuhtrails durchgeführt, darf von den Grundregeln 1–3 abgewichen werden.
Lager, die in einer abgelegenen Gegend ohne wintersichere Zufahrt stattfinden.
Biwakübernachtungen, die im Zelt, Iglu usw. stattfinden, ohne dass ein Lagerhaus mit wintersicherer Zufahrt schnell erreicht werden kann.
Aktivitäten, die alpintechnische Fähigkeiten oder den Einsatz von Lawinenverschüttetensuchgeräten (LVS) voraussetzen (vgl. Grundregeln 1–3)
Gletscherüberquerungen
Skitouren
Aktivitäten im Bereich Lagersport/Trekking «Wasser»
Aktivitäten im, am und auf Wasser sind immer mit erhöhtem Risiko verbunden. Es gilt deshalb, sich den Gegebenheiten entsprechend zu organisieren. Wer sich mit einer Gruppe AM Wasser aufhält oder dem Wasser ENTLANG unterwegs ist, benötigt nicht zwingend eine wasserspezifische Ausbildung. Die Leitungsperson muss jedoch sicherstellen, dass die Gruppe nur an geeigneten Stellen ins Wasser geht, um beispielsweise Füsse zu baden oder ein Wasserrad zu bauen.
Für Aktivitäten IM oder AUF dem Wasser müssen die Leitungspersonen über entsprechende Wasser- und Aufsichtskompetenzen[1] verfügen oder eine Aufsichtsperson engagieren, welche über diese verfügt:
Beaufsichtigtes Bad (Hallenbad/Freibad/Seebad/Flussbad): Eine Person mit einem bestandenen Modul Wasser LS/T, I-Modul «Aufsichtsperson Wasser» oder SLRG Brevet Basis Pool oder J+S-Anerkennung Kanusport, Rudern, Segeln, Triathlon oder Windsurfen.
Unbeaufsichtigter Pool: Eine Person mit einem bestandenen Modul Wasser LS/T, I-Modul «Aufsichtsperson Wasser» oder SLRG Brevet Plus Pool oder J+S-Anerkennung Kanusport, Rudern, Segeln, Triathlon oder Windsurfen.
Unbeaufsichtigter See: Eine Person mit einem bestandenen Modul Wasser LS/T, I-Modul «Aufsichtsperson Wasser» oder SLRG Modul See oder J+S-Anerkennung Kanusport, Rudern, Segeln, Triathlon oder Windsurfen.
Schwimmen im Fluss: Eine Person mit einem bestandenen Modul im Sicherheitsbereich Wasser oder SLRG Modul Fluss.
Weitere Vorschriften und Empfehlungen (nicht abschliessend):
Rechtliche Vorschriften (z. B. Vorschriften bezüglich Ausrüstung, Immatrikulationen von Booten, Uferschutzzonen usw.).
Für alle Boots- oder Flossaktivitäten müssen Boote, die in vollgelaufenem Zustand schwimmfähig bleiben (Sit-On-Top-Boote, offene, aufblasbare Boote), oder Flosse verwendet werden.
Beim Bootfahren auf dem See müssen alle eine Schwimmweste tragen. Spezialfall: Ausserhalb der inneren und äusseren Uferzone (300 m) müssen auf nicht-wettkampftauglichen Wassersportgeräten (z. B. auf Flossen) zusätzlich Rettungswesten mitgeführt werden.
Die Aktivität, Betreuung und Ausrüstung wird den individuellen Schwimm- und Wasserkompetenzen der Teilnehmenden, dem Gewässer und den Verhältnissen angepasst.
Das Wissen und Können der Leiterinnen und Leiter im Bereich Ertrinkungsprävention und Wasserrettung ist auf aktuellem Stand.
[1] Seit dem Jahr 2022 können sich J+S-Leiterinnen und -Leiter im Rahmen der J+S-Weiterbildung Kompetenzen zur Ertrinkungsprävention und Wasserrettung aneignen und gleichzeitig ihre J+S-Anerkennung verlängern. Nach dem Modul sind die J+S-Leiterinnen und -Leiter fähig, eine ihnen bekannte Gruppe in Hallen- und Freibädern sowie am See selbständig zu beaufsichtigen und sicher und effizient zu führen. Dasselbe gilt für J+S-Leiterinnen und -Leiter der Sportarten Kanusport, Rudern, Segeln, Triathlon und Windsurfen sowie für J+S-Leiterinnen und -Leiter mit dem Modul «Wasser» der Sportart Lagersport/Trekking. Interessierte können zusätzlich bei der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) nach dem Vorweisen des bestandenen Moduls bzw. nach dem bestandenen J+S-Leitendenkurs in den genannten Sportarten das SLRG Brevet Basis Pool und das Modul See beantragen.
Aktivitäten auf fliessendem Gewässer mit Booten, die in vollgelaufenem Zustand schwimmfähig bleiben (Sit-on-Top-Boote, offene, aufblasbare Boote wie zum Beispiel Rafts), oder einem Floss. Auf wettkampftauglichen Wassersportgeräten wie Kanus oder SUPʼs sowie zum Flussschwimmen werden dabei Schwimmwesten getragen. Für alle anderen Boote und Flosse sind Rettungswesten mit Kragen und höherem Auftrieb vorgeschrieben.
Speziell anspruchsvolle Aktivitäten, die erhöhte Sicherheitsanforderungen stellen, wie:
anspruchsvolle Bach- und Flusstrekkings (bspw. unübersichtliche Route, wenig Ausstiegsstellen, starke Verblockung, hoher Wasserdruck)
anspruchsvolles Flussschwimmen
Flusssurfen
Aktivitäten im Sicherheitsbereich Wasser inkl. River-Rafting sind bis und mit Wildwasser II möglich.
Alle Aktivitäten ab Wildwasser III und höher
Canyoning bzw. Flusstrekking unter Einsatz von alpintechnischen Fähigkeiten (Klettern mit Seil, Abseilen)
Aktivitäten mit geschlossenen Booten (z. B. Kajak mit Spritzwasserdecke)
Andere anspruchsvolle Wassersportaktivitäten (z. B. Gerätetauchen)
Sportarten mit besonderen Sicherheitsbestimmungen
Einige Sportarten haben bei J+S besondere Sicherheitsbestimmungen. Damit diese Aktivitäten als ergänzende Bewegungsblöcke in einem J+S-Kurs oder -Lager durchgeführt werden dürfen, müssen sie von einer dafür qualifizierten Person mit einer entsprechenden J+S-Anerkennung oder mit einer für die Aktivität entsprechende Ausbildung unter Einhaltung der sportartspezifischen Sicherheitsbestimmungen geleitet werden.
Sportarten, die das Niederschlagen der Gegnerin oder des Gegners zum Ziel haben
Canyoning
River Rafting und Wildwasserfahrten ab dem Schwierigkeitsgrad Wildwasser III (Ausnahme VSpoFöP, Art. 3, Abs. 3)
Bungee-Jumping
Ergänzende Bewegungsblöcke von kommerziellen Anbietern
Wenn J+S-Leiterinnen und -Leiter ergänzende Bewegungsblöcke durch kommerzielle Anbieter (z. B. Seilparks, River Rafting, SUP-Tour, Sommerrodelbahn, Trottinett fahren) durchführen lassen, beachten sie untenstehende Punkte.
behalten die Aufsicht und Gesamtverantwortung für das Wohlergehen der Teilnehmenden während der gesamten Aktivität. Sie können die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung von Aktivitäten mit besonderen Sicherheitsbestimmungen an einen externen Anbieter übergeben, bleiben jedoch dafür verantwortlich, dass der Anbieter sorgfältig ausgewählt, instruiert und überwacht wird. Bei der Auswahl ist zu beachten, dass der Anbieter für die fachgerechte Durchführung der Aktivität qualifiziert ist - entweder durch eine gültige J+S-Anerkennung in der jeweiligen Sportart (siehe Punkt «Sportarten mit besonderen Sicherheitsbestimmungen») oder durch eine für die Aktivität entsprechende Ausbildung in Verbindung mit einer professionellen Organisation mit ausgewiesener Erfahrung und etablierten Sicherheitsstandards.
müssen die Aktivität sorgfältig planen und begleiten, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben und Sicherheitsstandards eingehalten werden. Bei Unsicherheit oder mangelnden Informationen ist eine Begehung vor Ort zusammen mit dem Anbieter empfehlenswert. Es muss sichergestellt werden, dass die Aktivität den Fähigkeiten der Gruppe entspricht.
sind dafür verantwortlich, dass vor Beginn der Aktivität eine ausführliche und altersgerechte Sicherheitsinstruktion erfolgt und dass die Anweisungen des kommerziellen Anbieters verstanden und befolgt werden. Eventuelle Unklarheiten müssen vor dem Start beseitigt werden.
verzichten auf die Durchführung, wenn Unsicherheiten bestehen – etwa ob der Anbieter geeignet ist oder ob die Aktivität auf die Gruppe abgestimmt ist. Die Sicherheit der Teilnehmenden und Leitenden geht immer vor.
Aktivitäten im Ausland
Bei J+S-Aktivitäten im Ausland gelten die gleichen Grundsätze und Planungsvorgehen wie bei Aktivitäten im Inland. Es ist unerlässlich, dass sich J+S-Leiterinnen und -Leiter über die lokalen Gegebenheiten und Bestimmungen frühzeitig informieren, um erhöhte Anforderungen und Risiken zu erkennen und gezielt Massnahmen zu ergreifen.
Beispiel «Aktivität am/im Meer»: Den besonderen Verhältnissen im Meer wie bspw. Strömung, Ebbe und Flut sind in der Planung und Durchführung der Aktivität Rechnung zu tragen, indem nach Möglichkeit überwachte Strände ausgewählt und die internationalen Flaggenzeichen beachtet werden. Eine Ausbildung zur Rettung im Meer kann in der Schweiz nicht besucht werden, eine sinngemäss den Umständen entsprechende wasserspezifische Zusatzausbildung gilt jedoch als Mindestanforderung. Falls vor Ort eine Zusatzausbildung für Wasseraktivitäten in Gruppen gefordert wird, soll diese besucht werden.
Der Leporello dient als Gedankenstütze, um sichere und erfolgreiche Aktivitäten im Outdoorbereich und in Ausbildungssituationen durchzuführen.
11. Dezember 2023
Wassersicherheit
J+S-Leiterinnen und -Leiter, die mit ihrer Gruppe vor, während oder nach einer J+S-Aktivität oder einem Lager ans oder ins Wasser gehen, müssen über die nötigen Wasser- und Aufsichtskompetenzen verfügen. Um diese Ausbildung zu unterstützen, bietet J+S das interdisziplinäre Modul «Aufsichtsperson Wasser» an.
«Sicherheit und Verantwortung»
Kinder, Jugendliche und Erwachsene erleben in Lagern viele lustige, spassvolle und herausfordernde Bewegungs- und Sportaktivitäten. Ihre Risikokompetenz wird gefördert...