Subventionsvoraussetzungen im Kontext Ethik im Schweizer Sport
Sportorganisationen erhalten vielfältige Unterstützung – etwa durch Infrastruktur, Fördergelder oder verschiedene Dienstleistungen – und damit sind klare Erwartungen verbunden: gute Führung, respektvoller Umgang (besonders mit Minderjährigen) und Umweltverantwortung.
Im Kontext «Ethik im Schweizer Sport» spricht Swiss Olympic vom Branchenstandard – also von Anforderungen und Empfehlungen an Sportorganisationen.
Der «Branchenstandard» bündelt diese Erwartungen in den Bereichen «Good Governance», «Mensch» und «Umwelt, Fairness». Für Fördergelder – wie zum Beispiel J+S-Beiträge – gelten die rechtlich verankerten und damit verbindlichen Subventionsvoraussetzungen gem. Art. 72c ff. SpoFöV.
Dies gilt unabhängig von einer Swiss-Olympic-Mitgliedschaft – also beispielsweise auch für Tanzstudios oder kommerzielle Lageranbieter. Die Vorgaben von Swiss Olympic in Bezug auf die Anforderungen an die gute Organisation und Verwaltungsführung müssen von Organisationen, die ausschliesslich Finanzhilfen für die Durchführung von J+S-Kursen und -Lagern beziehen, spätestens ab dem 1. Januar 2026 umgesetzt werden. Swiss Olympic sowie die nationalen Verbände haben die Sportvereine bezüglich Branchenstandard über die nötigen Anpassungen informiert oder werden dies noch tun.
Das BASPO wird die Einhaltung der Subventionsvoraussetzungen ab 1. Januar 2026 stichprobenweise prüfen: Erfüllen die Statuten die Subventionsvoraussetzungen? Werden den Mitgliedern spezifische Informationen zur Verfügung gestellt? Ergreift die Organisation laufend oder periodisch Massnahmanen zur Prävention von ethischen Verstössen?
Weitere Informationen und Handlungsanweisungen für J+S-Organisationen folgen koordiniert mit Swiss Olympic und den kantonalen Sportfachstellen.
