Aufgepasst beim Teilnehmenden-Expert/-innen-Verhältnis in der Aus- und Weiterbildung
Pro 15 Teilnehmende sowie jeden Bruchteil davon müssen mindestens eine Expertin oder ein Experte eingesetzt werden.
Aus Sicherheitsgründen gelten für folgende Sportarten strengere Regeln:
Kanusport, Rudern, Segeln, Windsurfen, Skifahren, Snowboard sowie Lagersport/Trekking
max. 12 Teilnehmende je Expertin oder Experte
Bergsteigen, Skitouren, Sportklettern
max. 6 Teilnehmende je Expertin oder Experte
Es kann vorkommen, dass eine Expertin oder ein Experte z.B. wegen Krankheit ausfällt. Solche Fälle sind VOR Beginn des Kurses oder Moduls beim BASPO zu melden. Das BASPO entscheidet unter Berücksichtigung der Situation, der Sicherheit und der Qualität des Kurses/Moduls über die Durchführung und die Subventionierung.
Wenn das Expert/-innen-Teilnehmenden-Verhältnis bei Kursabschluss nicht stimmt, behält sich das BASPO vor, die Beiträge zu kürzen oder ganz zu streichen.
