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Die häufigsten Fragen zu J+S

Ich bin umgezogen. Wen muss ich bei J+S informieren?

Sie können Ihre Adresse direkt in der NDS ändern.

Ich muss mich für einen Kurs abmelden. Wie geht das?

Sie können sich direkt in der Nationalen Datenbank Sport (NDS) abmelden.

Ich habe nur 80% der Subventionen unseres J+S-Kurses/-Lagers erhalten. Warum? 

Seit dem 2017 erfolgt die Auszahlung der Beiträge an Organisationen von J+S-Kursen und -Lagern in 2 Schritten:

  • Nach Abschluss der Kontrolle erhält die Organisation die Teilzahlung von 80% der Subventionen ausbezahlt.
  • Die Restzahlung von maximal 20% in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets erfolgt zu Beginn des Folgejahres.

Akontozahlungen sind bei Kursen von mindestens 30 Wochen Kursdauer weiterhin möglich.

Das neue Auszahlungsmodell dient in erster Linie der Kreditsteuerung. Es erlaubt mit der Akontozahlung, Teilzahlung (80% nach Angebotsschluss) und Restzahlung (max. 20% nach Ende des Jahres) eine bestmögliche Ausschöpfung des J+S-Kredits zu Gunsten des Sports. Vorsorgliche, möglicherweise zu starke Beitragskürzungen können vermieden werden. Die Organisatoren erhalten die Beiträge gestaffelt. Die verbesserte Kreditsteuerung gibt ihnen jedoch auch Planungssicherheit: 80% sind garantiert.

Wie komme ich zu einem Biografieauszug?

Biografieauszüge können in der NDS abgerufen werden.

Weshalb müssen persönliche Daten von Kindern und Jugendlichen in der nationalen Datenbank Sport (NDS) erfasst und bearbeitet werden?

Damit das Programm J+S korrekt gesteuert und die Beiträge rechtmässig verteilt werden können, müssen Daten der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen von J+S-Aktivitäten in der nationalen Datenbank für Sport (NDS) erfasst und bearbeitet werden.  

Verlangen Sie die AHV-Nummer neuer Mitglieder mittels Anmeldetalon. Weisen Sie darauf hin, dass die AHV-Nummer einmalig und ausschliesslich zur Identifikation einer Person in der NDS verwendet wird. Falls Sie die AHV-Nummer in Ihrer Vereinsdatenbank speichern wollen, brauchen Sie die ausdrückliche Erlaubnis der betroffenen Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten.

Welche Daten werden erfasst und bearbeitet?

Das BASPO erhebt nur diejenigen Personendaten, die für die Erfüllung der Aufgaben gemäss Sportförderungsgesetzgebung notwendig und zweckmässig sind (Art. 1 Abs. 1 SpoFöG i.V.m. Art. 8 f. IBSG). Für Kinder und Jugendliche werden insbesondere folgende Personendaten erfasst/bearbeitet: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, PLZ, Wohnort, Land, Nationalität und Sprache; AHV-Nummer; Hinweise über Aktivitäten und Zugehörigkeit zu Leistungsgruppen sowie freiwillig gemachte Angaben wie Telefonnummer und E-Mailadresse.  

Warum muss bei der Erfassung von Personen in der nationalen Datenbank für Sport (NDS) die AHV-Nummer angegeben werden?

Die AHV-Nummer (PEID für FL) ist als eindeutige Identifikation und Basis für Subventionszahlungen für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein und/oder Nationalität CH oder FL Pflicht.

Wo sind die persönlichen Angaben der Kinder und Jugendlichen erfasst?

Die Daten der Teilnehmenden von J+S-Aktivitäten sind in der nationalen Datenbank für Sport (NDS) des Bundesamtes für Sport erfasst.  

Wie und von wem werden die Daten von Kindern und Jugendlichen verwendet?

Personendaten sowie die Daten zu den J+S-Kursen/-Lagern in der nationalen Datenbank für Sport (NDS) dürfen nur bearbeitet werden im Zusammenhang mit den Sportförderungsaufgaben und nur durch die im Gesetz vorgesehenen Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie durch bestimmte Sport- und Jugendorganisationen.

Wie werden Erziehungsberechtigte informiert?

Der J+S-Coach muss sicherstellen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bzw. deren gesetzliche Vertreter über Nachfolgendes informiert worden sind und sich damit einverstanden erklärt haben:

  • die Erfassung der Personendaten (insbesondere auch der AHV-Nummer/PEID für FL) sowie der Daten zu den J+S-Kursen-/Lagern in der nationalen Datenbank für Sport (NDS);
  • die Bearbeitung der Daten in der nationalen Datenbank für Sport (NDS); sowie
  • die Bekanntgabe der Daten nach Art. 11 des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG).

Können Daten aus der nationalen Datenbank für Sport (NDS) an Dritte weitergegeben werden?

Im Einzelfall ist das BASPO befugt, Daten Dritten bekannt zu geben, sofern die Daten zur Erfüllung von gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben, die sich aus dem Vollzug des Sportforderungsgesetzes ergeben, notwendig sind. Daten dürfen nur zum angegebenen, nicht kommerziellen und vom BASPO bewilligten Zweck verwendet werden (Art. 11 Abs. 3 IBSG).  

Wie lange werden die Daten aufbewahrt und wann werden sie gelöscht?

Grundsätzlich gilt, dass Daten der nationalen Datenbank für Sport (NDS) nur so lange aufbewahrt werden dürfen, wie es der Bearbeitungszweck erfordert (Art. 6 Abs.1 IBSG). Nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht und müssen dem Bundesarchiv angeboten werden (Art. 6 Abs. 4 IBSG).

Die Daten von Personen, die ausschliesslich Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Kursen und Lagern des Programms J+S waren, werden aufbewahrt, bis die betroffenen Person das 30. Altersjahr vollendet hat. Personendaten, die nicht mehr zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt werden, können auf Verlagen der betroffenen Person vorher vernichtet werden (Art. 5 Abs. 1 IBSV).

Worauf sollte ein Sportverein beim Datenschutz achten?

Die Bearbeitung von Daten aus Kursen und Lagern, die von einem Verein organisiert werden, unterliegt dem Datenschutzgesetz. Wenn ein Verein Personendaten von Mitgliedern mit EU-Wohnort bearbeitet, dann findet die EU-DSGVO Anwendung. Jeder Verein muss sicherstellen, dass diese Datenschutzbestimmungen korrekt umgesetzt werden. Ausführliche Informationen können auf der Webseite des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) abgerufen werden. Hier finden Sie ein Merkblatt mit vielen wichtigen Informationen betreffend den Umgang mit Mitgliederdaten in einem Verein.

Weshalb können Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie J+S-Leiterinnen und -Leitern an die Rega weitergegeben werden?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (5 bis 20-jährige) eines J+S Angebotes sowie alle J+S-Kader (Leiterinnen und Leiter, Coaches, Expertinnen und Experten) sowie Helferinnen und Helfer haben die Möglichkeit, für die Dauer des Trainings bzw. des Lagers inklusive An- und Abreisetag von der Rega wie Rega-Gönnerinnen und -Gönner behandelt zu werden. Das heisst, dass die Rega die Kosten einer von ihr selbst erbrachten oder selbst organisierten Hilfeleistung in der Schweiz oder Rückführung aus dem Ausland erlassen kann, sofern keine Versicherung für die Kosten aufkommen muss. Voraussetzung ist, dass der J+S-Coach bei der Anmeldung eines J+S-Kurses bzw. eines J+S-Lagers in der NDS das Häkchen in der dafür vorgesehenen Rubrik Rega setzt. Der J+S-Coach muss die Einwilligung der J+S-Leiterinnen und -Leiter sowie der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (bei Minderjährigen von deren Erziehungsberechtigten) erhalten und sie informieren, dass sie bei der Rega gemeldet sind.

Was passiert mit den Daten bei der Rega?

Die persönlichen Daten werden genutzt, um bei einem allfälligen Rega-Rettungseinsatz die finanzielle Gleichbehandlung wie bei einer Gönnerschaft gemäss den Gönnerbestimmungen sicherstellen zu können. Die gemeldeten Personen werden beim Erlangen des 18. Lebensjahrs einmal pro Jahr (max. 2x pro Person) von der Rega über die Vorteile einer Gönnerschaft informiert.

Gilt die von der Rega angebotene Dienstleistung für die Angebote aller Nutzergruppen?

Ja. Auch wenn keine Gönnerschaft besteht, können alle gemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Leiterinnen und Leiter sowie Helferinnen und Helfer während der gesamten Dauer einer J+S-Aktivität (Kurs und Lager) von J+S-Organisationen der Nutzergruppen 1-5 vom Rega-Engagement profitieren.

Was muss ein J+S Coach beim Eröffnen eines J+S-Kurses bzw. eines J+S-Lagers in der NDS bezüglich der Rega beachten?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, J+S-Kader sowie Helferinnen und Helfer (Name, Vorname, Adresse, AHV-Nr. bzw. PEID und Geburtsdatum) müssen VOR Beginn des J+S-Kurses resp. J+S-Lagers (mit dem vorgängigen Einverständnis der Person, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigten) vollständig in den dafür vorgesehenen Feldern der Nationalen Datenbank Sport (NDS) erfasst sein. Anschliessend müssen die Personen in der Rubrik «Rega» mit einem Häkchen bestätigt werden.

Gilt das Rega-Engagement bei einem J+S-Angebot auch für die An- und Abreise?

Die An-  und Rückreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Kader sowie Helferinnen und Helfer zu den jeweiligen J+S-Anlässen sind im Rega-Engagement eingeschlossen. Entsprechend gelten die Rega-Leistungen auch während der An-  und Rückreise.

Downloads

Wie bestelle ich Dokumentationen von J+S?

Für privaten Gebrauch finden Sie zahlreiche Dokumentationen und Produkte von Jugend+Sport im BASPO-Shop.

Für Ausbildungskurse und Weiterbildungsmodule können Sie die Lernmedien (Printversionen) direkt in der Nationalen Datenbank Sport (NDS) bestellen.

Ist meine J+S-Aus-/Weiterbildung für eine EO-Entschädigung berechtigt? Wie erhalte ich bzw. mein Arbeitgeber eine EO-Entschädigung?

Detaillierte Informationen dazu sind in den Weisungen über die Bescheinigung der Kurstage bei der Kaderbildung von Jugend+Sport (J+S) (Gültig ab 01.02.2015) zu finden.

Was versteht man bei J+S unter dem «freiwilligen Schulsport» und was ist das Ziel des freiwilligen Schulsports?

Der freiwillige Schulsport beinhaltet von der Schule angebotene Sportkurse oder -lager, die den obligatorischen Sportunterricht ergänzen und von den Schülerinnen und Schülern in ihrer Freizeit besucht werden.

Er ist Bindeglied zwischen dem obligatorischen Sportunterricht und dem freiwilligen Vereinssport. Der freiwillige Schulsport findet ausserhalb des Pflichtpensums statt und kann durch J+S unterstützt werden.

Mehr dazu unter den häufigsten Fragen zum freiwilligen Schulsport.

Wer gibt mir Auskunft zu einem spezifischen Ausbildungskurs oder Weiterbildungsmodul?

Bitte melden Sie sich beim jeweiligen Organisator des Kurses.

Informationen zu Ihrem Kursorganisator finden Sie in den Kursdetails auf dem Online-Kursplan. Dort finden Sie die E-Mailadresse des Organisators.

Wer vermittelt Spezialisten im Sportbereich?

Für Anfragen betreffend Interviews, Suche nach Fachspezialisten im Sportbereich oder Recherchen für Schularbeiten steht Ihnen die Kommunikation des Bundesamts für Sport BASPO zur Verfügung.

Wird bei Lagerleitenden bezahlter Urlaub gewährt?

Gemäss Obligationenrecht (OR Art 329e) können Lernende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ehrenamtlich in einer kulturellen oder sozialen Institution in der Jugendarbeit tätig sind, ab 16 bis zum vollendeten 30. Altersjahr Jugendurlaub beziehen.

Informationen zum Jugendurlaub

Wer ist für Fragen rund um J+S zuständig?

Die Antworten auf den Grossteil Ihrer Fragen zu J+S finden Sie auf dieser Webseite:

  • Sportartspezifisch zur Aus- und Weiterbildung sowie zu den Kursen und Lagern unter den Sportarten
  • unter der entsprechenden Funktion oder Zielgruppe bei J+S vom Kind über J+S-Leiter bis zum Organisator von Aus- und Weiterbildungen
  • je nach Thema: Leistungen des Programms J+S, rechtliche Grundlagen, Statistik unter «Über J+S»
  • und Weiteres unter diesen FAQs.
     

Bei Fragen zu J+S-Kursen und -Lagern wenden Sie sich an die kantonale Sportfachstelle für J+S.

Bei Fragen zur Ihrer Sportart können die Sportverbände bzw. Jugendverbände weiterhelfen.

Bei Fragen zu J+S-Ausbildungskursen oder -Weiterbildungsmodulen finden Sie im Kursplan die Kontaktdaten des betreffenden Organisators.

Wie finde ich die optimale Aus- oder Weiterbildung für mich?

Die sportartspezifischen Ausbildungsstrukturen, Ausbildungswege sowie die Kurs-/Moduldaten finden Sie bei Ihrer Sportart

Bei der Auswahl des richtigen Aus- und Weiterbildungskurses steht Ihnen primär Ihr J+S-Coach zur Verfügung.

Wie melde ich die Vereinsaktivitäten bei J+S?

Kurse und Lager werden durch den J+S-Coach in der Nationalen Datenbank Sport (NDS). Die kantonalen Sportfachstellen für J+S kontrollieren und bewilligen sie.

Hat Ihr Verein noch keinen J+S-Coach, nehmen Sie bitte mit der kantonalen Sportfachstelle für J+S Kontakt auf.

Mehr Informationen zur Anmeldung von J+S-Kursen und -Lagern

Wo finde ich einen geeigneten Kurs oder ein geeignetes J+S-Lager für mein Kind?

Wenden Sie sich an die kantonale Sportfachstelle für J+S oder fragen Sie beim betreffenden Sportverband oder Jugendverband nach.

Wer kann J+S-Material zur Ausleihe bestellen und wie?

Lesen Sie die entsprechenden Leitfäden unter dem Bereich Leihmaterial.

Leihmaterial und Landeskarten werden für jeden Kurs bzw. jedes Lager direkt in der nationalen Datenbank Sport (NDS) bestellt. Bitte beachten Sie die Bestellfristen.

Wie werde ich J+S-Leiterin oder -Leiter?

Unter Infos für zukünftige J+S-Leiterinnen und -Leiter finden Sie alle Informationen zur Leiterausbildung und weitere Details (Zulassungsbedingungen/Dauer usw.).

Die Anmeldung erfolgt über den J+S-Coach Ihres Vereins oder Ihrer Schule. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die kantonale Sportfachstelle für J+S.

Wie erhalte ich Ersatz für meinen verloren gegangenen J+S-Leiterausweis?

Seit dem 1. Dezember 2022 werden nach den Ausbildungskursen und Weiterbildungsmodulen keine Leiterausweise mehr ausgestellt.

Jeder Person (J+S-Leiter/in, J+S-Coach, J+S-Expert/in) mit Zugang zur NDS kann die eigene J+S-Biografie einsehen.

 

 

 

Wo finde ich eine Download-Version des Logos und des Banners von J+S?

Die Logos und Banner sind hier zu finden.

Die Verwendung des Logos und des Banners von Jugend+Sport ist unter Einhaltung der Nutzungsrichtlinien möglich. 

Eine hochauflösende Variante kann bei Bedarf bestellt werden: info@baspo.admin.ch

Wer macht bei J+S die Medienarbeit?

Die Kommunikation des Bundesamts für Sport BASPO steht Ihnen für die Suche nach Fachspezialisten im Sportbereich und Vermittlung von Interviewterminen gerne zur Verfügung.

Wie alt muss ich sein um J+S-Leiterin oder J+S-Leiter zu werden?

Das Mindestalter für den Besuch einer J+S-Grundausbildung ist 17 Jahre (Kalenderjahr).

Mehr dazu unter Infos für zukünftige J+S-Leiterinnen und -Leiter

Wie werden allfällige Rettungseinsätze finanziell geregelt?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die J+S-Kader sowie Helferinnen und Helfer eines im Rahmen von J+S bewilligten Anlasses gelten für die Dauer der Aktivitäten oder des Lagers als Gönnerinnen oder Gönner, sofern der J+S-Coach sie via NDS der Rega gemeldet hat. Sollte es bei einer J+S-Aktivität zu einem durch die Rega organisierten Rettungseinsatz kommen, wird dieser finanziell gleichbehandelt wie bei einer Rega-Gönnerschaft. Das heisst, die Rega trägt die Kosten, falls keine Versicherung die Leistungen bezahlen muss. Auch die An- und Rückreise zu einer J+S-Aktivität oder einem J+S-Lager sind im Angebot eingeschlossen.

Ist Sponsoring durch J+S möglich?

Jugend+Sport ist ein Sportförderungsprogramm des Bundes und kann deshalb kein Sponsoring betreiben. J+S unterstützt Aktivitäten (Kurse und Lager) mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der regulären Entschädigungen.

Angebot anmelden

Wie und für wie lange verlängert ein Kurs meine J+S-Anerkennung?

J+S-Leiterinnen und -Leiter müssen alle 2 Jahre ein Modul aus dem Angebot der J+S-Weiterbildung besuchen.

Der Besuch eines J+S-Weiterbildungsmoduls oder einer J+S-Grundausbildung (z. B. in einer anderen Sportart) verlängert sämtliche vorhandenen J+S-Leiteranerkennungen im Status «gültig» und «weggefallen» in den Zielgruppen «Kindersport» und «Jugendsport».

Sind Kinder und Jugendliche, die an einem J+S-Kurs oder -Lager teilnehmen, automatisch unfallversichert?

Nein, J+S ist keine Versicherung. Die Teilnehmenden müssen eine private Unfallversicherung haben, beispielsweise über die Eltern oder den Arbeitgeber.

Ein Dienstleistungsangebot, das im Rahmen der Sportförderung im Zusammenarbeitsvertrag zwischen J+S und der Schweizerischen Rettungsflugwacht Rega läuft, ist «Rega – for you». Nach entsprechender Anmeldung in der NDS können Kurs- bzw. Lagerteilnehmende und das Kader davon profitieren.

Infos für J+S-Coaches > Dokumente > Leitfaden für den J+S-Coach (NG1, 2, 3, 4 und 5)

Wann muss eine J+S-Weiterbildung besucht werden?

J+S-Kader erneuern ihre J+S-Anerkennugen alle 2 Jahre mit dem Besuch eines Weiterbildungsmoduls. Mehr dazu:

 


Jugend+Sport Bundesamt für Sport BASPO
Hauptstrasse 247
CH-2532 Magglingen
Tel.
+41 58 463 00 66

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