Verhaltensgrundsätze in der Aus- und Weiterbildung
Das Sportförderungsprogramm des Bundes Jugend+Sport (J+S) steht für respektvolles, faires und lebenslanges Sporttreiben. Daran orientieren sich alle Beteiligten in der J+S-Kaderbildung (Teilnehmende und Kurskader) und sind sich ihrer Vorbildrolle und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.
Die nachfolgenden Verhaltensgrundsätze orientieren sich an der Ethik-Charta im Schweizer Sport und am Verständnis von wertvollem Sport, welche von allen Partnern im Schweizer Sport mitgetragen werden.
Ziele der Verhaltensgrundsätze
- Die Verhaltensgrundsätze bieten den Orientierungsrahmen für das Verhalten aller Beteiligten in J+S-Aus- und -Weiterbildungskursen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ergänzend sind die jeweils anwendbaren rechtlichen und programmbezogenen Grundlagen sowie anlagespezifische Vorgaben zu berücksichtigen.
- Die Verhaltensgrundsätze tragen zu einem angenehmen, wertschätzenden und offenen Lernklima bei, das für gelingende Lernprozesse Voraussetzung ist.
- Auf diese Weise prägt die individuelle Verhaltensweise und die Haltung aller das lernförderliche Klima, welches alle J+S-Aus- und -Weiterbildungskurse auszeichnet.
- Im Umgang mit herausfordernden Situationen bieten die Verhaltensgrundsätze sowie die Umsetzungshilfen eine hilfreiche Orientierung. Sie schaffen eine Grundlage für offene Gespräche und den Dialog. Darüber hinaus unterstützen sie das Kurskader, gut begründete Entscheidungen zu treffen und angemessene Massnahmen umzusetzen.
Allgemeine Verhaltensgrundsätze als Commitment
Folgende Verhaltensgrundsätze fördern ein wertschätzendes und offenes Lernklima:
Vorschläge zur Umsetzung
Die Verhaltensgrundsätze sind von der Kursleitung bei der Kurseröffnung (nach Möglichkeit vor dem Kurs/Modul) allen Beteiligten in der J+S-Aus- und -Weiterbildung zu kommunizieren.
Darauf aufbauend entsteht eine spezifische und verbindliche Kurs-/Modul-Charta, deren Inhalte gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert und definiert werden (vgl. Exemplarische Umsetzung der Verhaltensgrundsätze).
Wenn sich Teilnehmende nicht an die vereinbarte Kurs-/Modul-Charta halten, nimmt sich die Kursleitung dem Thema an und leitet je nach Situation die geeigneten Schritte ein (vgl. Exemplarische Umsetzung der Verhaltensgrundsätze > Massnahmen). Ein Gespräch zu initiieren und miteinander in den Austausch zu treten, ist dabei ein erster wichtiger Schritt.
Eine exemplarische Umsetzung der Verhaltensgrundsätze – inklusive der gemeinsamen Erarbeitung einer Kurs-/Modul-Charta sowie der Handhabung von Massnahmen – ist im Extranet (ILIAS) zu finden.
Login Expert/-in → J+S-Expert/-innen → Verhaltensgrundsätze in der Aus- und Weiterbildung
Besonderheiten bei Minderjährigen (16- bis 17-Jährige)
- Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Suchtmittelkonsum und zum Jugendschutz sind konsequent einzuhalten.
- Bei Übernachtungen ist bei der Zimmerzuteilung auf den Schutz Minderjähriger zu achten. Minderjährige und Volljährige sind grundsätzlich getrennt unterzubringen. Die Zimmerzuteilung erfolgt unter Berücksichtigung des Alters sowie der individuellen Geschlechtsidentität der teilnehmenden Personen.
- Gültige Kontaktadressen und Telefonnummern der erziehungsberechtigten Personen werden vorgängig eingeholt – die Erfragung eines Notfallkontaktes empfiehlt sich jedoch für alle Teilnehmenden. Das Einverständnis zur Kursteilnahme von Minderjährigen ist bei der Anmeldung vom J+S-Coach bei den Erziehungsberechtigten einzuholen.
- Das Kurskader ist für die Inhalte und Settings der Aktivitäten gemäss Programm verantwortlich und hat seine Aufsichtsfunktion insbesondere gegenüber minderjährigen Kursteilnehmenden wahrzunehmen. Gleichzeitig tragen – je nach Situation und insbesondere Alter und Urteilsfähigkeit – auch die minderjährigen Teilnehmenden gegebenenfalls eine eigenständige Verantwortung für ihr Verhalten. Die konkrete Verantwortungs- und Aufsichtspflicht ergibt sich stets aus den Umständen des Einzelfalls.
