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FAQ zum Thema Sicherheit bei Aktivitäten in J+S-Lagern

Rafting auf Fluss; Foto: BASPO / Ulrich Känzig
Foto: BASPO / Ulrich Känzig

Für alle Aktivitäten in Lagern, die im Rahmen von J+S LS/T durchgeführt werden, ist der Lagerleiter die hauptverantwortliche Person. Der Lagerleiter übernimmt die Obhut der Kinder und Jugendlichen und muss für deren Sicherheit sorgen.

Bei Lager LS/T sind viele verschiedene Aktivitäten in unterschiedlichsten Bereichen möglich. Um sichere Aktivitäten durchzuführen, sollten sich Leiterpersonen und Lagerleiter folgende Fragen stellen:

  • Welche Aktivitäten kann ich mit meiner Gruppe unter den gegebenen Umständen durchführen? (Methode 3x3)
  • Welche Kompetenzen besitze ich?
  • Verfüge ich über die nötigen Erfahrungen, um eine sichere Aktivität durchzuführen?

Es ist immer sicherer, das zu tun, was man kann und nicht das, was man darf. Für alle Aktivitäten in einem der 3 Sicherheitsbereiche Berg, Winter oder Wasser sind entsprechende Anerkennungen und Kompetenzen notwendig.

Im Folgenden sind einige typische Fragen zum Thema Sicherheit bei Aktivitäten in J+S-Lagern Lagersport/Trekking aufgelistet.

Grundlagen

An einem Lagernachmittag möchten wir mit den älteren Teilnehmenden (10-20 Jahre) eine Sicherheitsaktivität durchführen. Das restliche Lagerprogramm wird mit allen Teilnehmenden (5-20 Jahre) gemeinsam durchgeführt. Müssen wir nun zwingend zwei Lager anmelden?

Das Durchführen von Sicherheitsaktivitäten mit Jugendlichen ist in «gemischten Lagern» möglich. Für die Kinder (5-10 Jahre) muss zeitgleich ein separates Programm durchgeführt werden.

Muss jedes Kind im Lager stets ein Notfallblatt von J+S auf sich tragen?

Das Notfallblatt ist für Lagerleitung gedacht. Es ist nicht notwendig, dass alle Kinder und Jugendlichen dieses immer auf sich tragen.

Die Lagerleitung sollte im Lager immer ein Notfallblatt zur Hand haben. Es ist ein wertvolles Hilfsmittel, falls trotz allen Sicherheitsvorkehrungen dennoch ein Unfall geschieht (PDF Notfallblatt unter Allg. Dokumente > Weitere Merkblätter, siehe Seitenende).

Wie ausführlich ist ein gutes Sicherheitskonzept?

Das Sicherheitskonzept muss zwei Fragen beantworten:

  1. Welche Massnahmen kann ich ergreifen, um den erkannten Gefahren und Risiken entgegenzuwirken?
  2. Wie kann ich mich auf allfällige Notfallsituationen vorbereiten?
     

Je nach Aktivitäten im Lager muss die Lagerleitung diverse mögliche Gefahren beachten und zur Wahrung der Sicherheit der Teilnehmenden mehrere Massnahmen treffen. Entsprechend ausführlicher wird das Sicherheitskonzept.

J+S stellt ein Beispiel für ein Sicherheitskonzept eines Zeltlagers zur Verfügung, PDF unter Dokumente > Handbuch > Lager (Seitenende).

Was ist der Unterschied zwischen einem 3x3 und Sicherheitskonzept?
 

Das Sicherheitskonzept dient dazu, sich im Voraus mit Gefahren im Lager und bei Aktivitäten auseinanderzusetzen und entsprechende Massnahmen zu planen. PDF unter Dokumente > Handbuch > Lager > Beispiel: Sicherheitskonzept eines Zeltlagers (Seitenende).

Das 3x3 ist eine Methode zur Vorbereitung und Durchführung einzelner Aktivitäten. Es dient dazu, alle nötigen Informationen für eine Aktivität zu sammeln (Verhältnisse, Gelände, Mensch) und Aufgrund dieser Informationen die richtigen Entscheidungen zu treffen. PDF Merkblatt 3x3 unter Allg. Dokumente > Weitere Merkblätter (Seitenende).

Zählen Aktivitäten im Sicherheitsbereich immer als Lagersport?

Alle Aktivitäten im Sicherheitsbereich zählen als Lagersport. Die Definitionen zu den Aktivitäten Lagersport und Lageraktivität sind in der Broschüre Grundlagen LS/T unter Dokumente > Handbuch > Grundlagen (Seitenende) zu finden.

Darf ich im Rahmen eines J+S-Lagers LS/T mit den Teilnehmenden einen Seilpark besuchen?

Der Besuch im Seilpark ist erlaubt. Die Lagerleitung kann allerdings, wie bei allen Aktivitäten mit kommerziellen Anbietern, ihre Verantwortung nicht ganz dem Betreiber abgeben. Sie bleibt hauptverantwortlich für alle Aktivitäten im Lager. Der Besuch im Seilpark kann nicht als Lagersport oder Lageraktivität angerechnet werden.

Bereich Berg

Sind kurze Gletscherbegehungen während einer Wanderung bei LS/T möglich?

Gletscherbegehungen sind bei LS/T verboten. Gletscherbegehungen sind bei J+S im Rahmen der Sportarten Bergsteigen und Skitouren möglich.

Darf im Rahmen von Aktivitäten J+S LS/T auch geklettert werden?

Klettern ist bei LS/T nur mit der Top-Rope-Technik an künstlichen Kletterwänden erlaubt. Dabei müssen die Seile von Leitenden mit dem nötigen Know-How installiert werden, so dass die Kinder und Jugendlichen nur Top-Rope klettern.

Die Leitenden verfügen über die notwendigen Kenntnisse, wie Top-Rope-Klettern mit Kindern und Jugendlichen sicher durchgeführt werden kann.

Darf ich bei LS/T mit den Teilnehmenden abseilen?

Abseilen ist bei LS/T erlaubt, sofern das Abseilen eine eigenständige Aktivität ist und alle Beteiligten freiwillig mitmachen.

Abseilen ist nicht erlaubt, wenn es dazu dient, auf einer LS/T-Wanderung ein Hindernis zu überwinden, das zu Fuss nicht begangen/umgangen werden kann.

Die Leitenden verfügen über die notwendigen Kenntnisse, wie Abseilen mit Kindern und Jugendlichen sicher durchgeführt werden kann.

Darf ich im Rahmen eines J+S-Lagers mit den Teilnehmenden einen Klettersteig begehen?

Das Begehen eines Klettersteigs ist bei LS/T nicht erlaubt, denn dies setzt alpintechnische Kenntnisse voraus. Das Begehen von Klettersteigen ist bei J+S im Rahmen der Sportarten Bergsteigen und Sportklettern möglich.

Ist es möglich, mit meiner Gruppe eine Höhle zu begehen?

Höhlenbegehungen sind bei J+S nicht generell verboten. Für Begehungen von Höhlen sind aber spezielle Sicherheitsvorkehrungen nötig und es braucht ein spezifisches Fachwissen. Es ist besondere Vorsicht geboten. Begehungen von touristisch erschlossenen Höhlen sind möglich.

Bereich Wasser

Darf ich, wenn ich mit meiner Gruppe auf einer Wanderung an einem See vorbei komme, die Kinder die Füsse ins Wasser halten lassen?

Dies ist von der jeweiligen Situation und der Einschätzung der Lagerleitung abhängig. Die Lagerleitung muss auch bei Aktivitäten dieser Art für die Sicherheit der Teilnehmenden garantieren und die Verantwortung übernehmen.

Es ist im Bereich Wasser aber nach der Prüfung der Situation durch die Lagerleitung durchaus möglich die Füsse in einem See zu baden, ohne eine SLRG-Ausbildung oder eine Ausbildung im Sicherheitsbereich Wasser LS/T absolviert zu haben.

In einem Lager möchten wir ein Flusstrekking durchführen. Ist dafür ein SLRG Brevet Fluss notwendig?

Es ist möglich, einfache Flusstrekkings am und im Bach auch ohne ein SLRG-Brevet durchzuführen. Für anspruchsvolle Bach- und Flusstrekkings schreibt LS/T den Besuch des Moduls im Sicherheitsbereich Wasser vor.

Ist Tauchen mit Pressluftflaschen bei LS/T möglich?

Nein, Gerätetauchen ist bei J+S generell nicht erlaubt.

Kann ich mit meiner Gruppe mit einem kommerziellen Anbieter ein Canyoning durchführen?

Nein, Canyoning ist bei J+S generell nicht erlaubt.

Darf ich in einem LS/T-Lager mit einem kommerziellen Anbieter eine River Rafting Tour unternehmen?

Riverrafting mit einem kommerziellen Anbieter ist bei J+S generell nicht verboten. Die Lagerleitung kann allerdings, wie bei allen Aktivitäten mit kommerziellen Anbietern, die Verantwortung nicht ganz dem Betreiber abgeben. Sie bleibt hauptverantwortlich für alle Aktivitäten im Lager.

Riverrafting kann nicht als Lagersport oder Lageraktivität angerechnet werden. Ab fünf Lagertagen kann ein «trainingsfreier Tag» eingeschaltet werden, an welchem unter Umständen Riverrafting durchgeführt werden kann, sofern die Obhuts- und Sorgfaltspflicht sichergestellt sind. Dies gilt auch für andere Aktivitäten, die nicht direkt im Rahmen von J+S stehen. An einem trainingsfreien Tag werden keine Subventionen ausgerichtet.

Kann ich bei einem Lager im Ausland mit meiner Gruppe im Meer baden? Muss ich dazu ein Brevet Meer absolvieren?

Eine Ausbildung zur Rettung im Meer kann zumindest in der Schweiz nicht besucht werden. Für Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen im Meer sind grundsätzlich die gleichen Vorsichtsmassnahmen zu treffen, wie für Aktivitäten im See. J+S empfiehlt, dass die Leiterpersonen über Ausbildungen der SLRG verfügen und entsprechende Gruppengrössen eingehalten werden.

Den besonderen Verhältnissen im Meer wie Strömungen, Ebbe und Flut usw. sind auf jeden Fall Rechnung zu tragen. Nach Möglichkeit ist ein überwachter Strand auszuwählen. Ausserdem müssen die internationalen Flaggenzeichen beachtet werden.

Bereich Winter

Kann ich in einem Lager LS/T im Winter mit den Teilnehmenden zur Abwechslung einen Tag Skifahren oder Snowboarden?

In Lagern, die in der Nutzergruppe 3 (NG 3) durchgeführt werden, ist es nicht möglich, polysportive Lager durchzuführen. Dies ist nur in den NG 4 und 5 möglich.

Darf ich in einem Lager Lastwagenschläuche zum Rutschen auf Schnee einsetzen und was muss dabei beachtet werden?

Das Rutschen im Schnee mit Lastwagenschläuchen ist erlaubt. Da die Schläuche nicht gesteuert werden können, ist dafür ein geeignetes Gelände zu wählen, das am Ende über einen ausreichend grossen Auslauf verfügt.